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Bekanntlich entstehen Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland ja erst durch
mehrheitliche Beschlussfassung des Bundestages und des Bundesrates - und nicht
durch einen Artikel in der BILD-Zeitung oder dem Finanztest.
Allerdings ist beim Thema Krankentagegeld in der GKV wohl dermaßen viel
schief gelaufen, dass die genannten Organe wohl kaum um ein neues Gesetz herumkommen
werden: Wie bekannt, wurde zum Jahresbeginn 2009 den gesetzlich Krankenversicherten
das Krankentagegeld gestrichen. Man möge dieses doch separat absichern,
befand der Gesetzgeber. Nicht sonderlich schön für jemanden, der vielleicht
schon Mitte 50 ist und diverse Vorerkrankungen hat: Die privaten Krankenversicherer
werden einen großen Bogen um ihn machen, und die gesetzlichen Kassen bieten
zwar einen Wahltarif mit Krankentagegeld an, der aber vielfach schlecht und
teuer ist. Also nicht gerade ein sozialpolitischer Quantensprung - und das auch
noch im Jahr des Bundestagswahlkampfes. Also will bzw. muss man nun recht kleinlaut
das Ganze wieder einstampfen - vermutlich zu Beginn des dritten Quartals wird
ein neues Gesetz herauskommen, das den alten Zustand (Krankentagegeld im Normaltarif)
wieder herstellt.