Start

Kfz-Versicherung: Vorschäden obliegen der Auskunftspflicht

Kfz-Versicherung: Vorschäden obliegen der Auskunftspflicht
Kauft ein Versicherungsnehmer zusammen mit einem Verwandten (oder Bekannten) ein gebrauchtes Auto, muss der Versicherungsnehmer sich das mögliche Fehlverhalten des Verwandten anrechnen lassen. So urteilte das OLG Bamberg, nachdem ein Versicherungsnehmer gemeinsam mit seinem Schwager ein gebrauchtes Auto gekauft und sich an den Teilkasko-Kosten beteiligt hatte. Der Schwager nutzte das Auto gelegentlich für Besorgungsfahrten für den Versicherungsnehmer und behielt es ausschließlich bei sich. Da der Schwager aus Kostengründen sich für einen Unfallwagen entschieden hatte, dies aber dem Versicherungsnehmer verschwiegen und somit auch die Vorschäden nicht angegeben hatte, führte dies nach einem Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes aufgrund falscher Angaben. Denn: Der Schwager ist hier der Repräsentant des Versicherungsnehmers, welcher somit seine Auskunftsobliegenheit vorsätzlich verletzt hat – auch wenn dies unwissentlich geschehen ist.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

Autor: .