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Pferdeversicherung – Welche Versicherung bei Reitbeteiligung?

Pferdehaftpflichtversicherung
Uelzener

Mehrere Reiter, ein Pferd. Das Prinzip der Reitbeteiligung wird immer beliebter. Aber was muss eine Reitbeteiligung bei der Versicherung beachten??

Insbesondere der Pferdesport, bei dem der Mensch mit seinem Partner Pferd zusammenarbeitet, birgt viele Gefahren: Das Pferd ist ein Fluchttier und reagiert in ungewohnten Situationen oft instinktiv. Selbst der beste und erfahrenste Reiter ist dem Zufallsrisiko ausgesetzt. Jeder Reiter sollte mit dem Abschluss von speziellen Versicherungen Vorsorge betreiben. Auf eine Pferdehaftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung, die eventuelle Invaliditäts- oder Rentenleistungen absichert, sollten Reiter in der Regel nicht verzichten.

Für viele beginnt die Reiterkarriere in einem Verein oder in einer Reitschule. In diesem Fall haftet der Verein mit seiner entsprechenden Haftpflichtversicherung für Unfälle, die auf seinem Gelände passieren.
Viele Reitanfänger finden auch über bereits reitende Freunde den Weg aufs Pferd. Insbesondere bei jüngeren Reitern, die zunächst in einem Schulbetrieb geritten sind, ist eine Reitbeteiligung beliebt. Das Konzept ist einfach: Die Reitbeteiligung zahlt für gewöhnlich einen Geldbetrag oder unterstützt den Pferdehalter durch Arbeiten, wie zum Beispiel Füttern oder Stall ausmisten. Als Gegenleistung darf sie sich mit dem Pferd beschäftigen und es reiten. Ist die Reitbeteiligung Tierhalter?

Pferdebesitzer und Reitbeteiligung sollten sich im Vorhinein über einen Versicherungsschutz Gedanken machen. In der Regel erbringt die Reitbeteiligung Leistungen (in Form von Fütterung, Pflege und Bewegung des Pferdes oder auch in Form einer anteiligen Übernahme der monatlichen Kosten) gegen die Mitnutzung des Pferdes. In einem solchen Fall handelt es sich bei der Reitbeteiligung rechtlich gesehen um eine Mithaltereigenschaft mit allen Konsequenzen der Tierhalterhaftung "auf Zeit". Erfolgt die Überlassung des Pferdes nur gelegentlich und vor allem unentgeltlich, handelt es sich lediglich um eine Gefälligkeit, die die alleinige Haftung des Pferdebesitzers unberührt lässt.

Ist die Reitbeteiligung nun als Tierhalter anzusehen, so bedeutet das einerseits, dass auch die Reitbeteiligung gegenüber Dritten grundsätzlich verschuldensunabhängig für die vom Pferd verursachten Schäden einzustehen hat. Andererseits sind eigene Schäden der Reitbeteiligung, also Ansprüche gegenüber dem Pferdebesitzer ausgeschlossen. Diese werden weder durch die Tierhalterhaftpflicht des Pferdebesitzers noch (sofern das Risiko "Reiten" nicht ausdrücklich einbezogen wurde) durch die private Haftpflicht abgedeckt. Dieser Umstand muss bei der Risikoabsicherung beachtet werden und etwa durch eine private Unfall-/Haftpflichtversicherung aufgefangen werden.

Viele Versicherungen, wie beispielsweise die Uelzener Versicherung, bieten ihren Kunden bereits die Möglichkeit, eine Reitbeteiligung (oft sogar kostenlos) in den bestehenden Vertrag aufzunehmen. Das bedeutet, dass die Reitbeteiligung, nachdem sie im Vertrag namentlich genannt ist, den gleichen Versicherungsschutz erhält wie der Pferdebesitzer. Jedoch kann die Reitbeteiligung nunmehr keine Ansprüche für eigene Schäden geltend machen, da diese vertragsgemäß als "Eigenschäden" ausgeschlossen und somit selbst zu tragen sind. Eine weitere Absicherungsmöglichkeit besteht im Abschluss einer Unfallversicherung, deren Versicherungsleistungen bei entsprechender Einbeziehung auch der Reitbeteiligung zugutekommen.

Zudem sollte unbedingt auf das Unterhalten einer Privathaftpflicht mit eingeschlossenem Risiko "Pferd" bzw. "Reiten" geachtet werden. Nur auf diesem Wege kann eine effektive Absicherung dahingehend erfolgen, dass auch durch reiterliche oder sonstige Fehler (also nicht allein durch die „Unberechenbarkeit und Willkürlichkeit tierischen Verhaltens“) verursachte Schäden ersetzt werden. In solchen Fällen würde die Tierhalterhaftpflicht verständlicherweise keine Zahlungen leisten.

Unser Tipp: Den leistungsstärksten Rundum-Schutz für Pferdehalter erhalten sie in unserer Pferde-Vollkaskoversicherung der Uelzener Versicherung. Dort sind Reitbeteiligungen kostenlos mitversichert und auch alle weiteren sinnvollen Absicherungen rund um ihr Pferd sind eingeschlossen. Den Versicherungsbeitrag (inkl. Haftpflicht 88,74 € pro Quartal) kann man sich gegebenenfalls mit der Reitbeteiligung teilen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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