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Autofahren mit Flip-Flops – zahlt die Versicherung bei einem Unfall?

Kfz-Versicherung
Zahlt die Autoversicherung bei einem Verkehrsunfall, wenn der Fahrer oder die Fahrerin Flip-Flops trägt? Die Antwort lautet JA, denn die Leistung der Kfz-Versicherung ist nicht abhängig vom Schuhwerk.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert den Schaden des Unfallopfers ohnehin immer, denn diese ersetzt Schäden, die einem Dritten zugefügt werden. Die Vollkaskoversicherung für den Schaden am eigenen Fahrzeug kann unter Umständen dann die Leistung verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit Ursache des Schadens war.

Grobe Fahrlässigkeit liegt nach dem Deutschen Zivilrecht dann vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären. Das bedeutet für unseren Fall, dass allein das Tragen bestimmter Schuhe beim Autofahren wohl kaum als ein so schwerwiegendes außer Acht Lassen der üblichen Sorgfalt bezeichnet werden kann.

§ 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Pflichten der Autofahrer lediglich wie folgt: „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich (...), dass das Fahrzeug (...) sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“ Um die Frage, ob zur vorschriftsmäßigen Besetzung bestimmtes Schuhwerk gehört, wurde im Rahmen von Bußgeldverfahren bereits gestritten. Nicht verhandelt wurde, ob der Verzicht auf feste Schuhe eine grobe Fahrlässigkeit darstellt, die eine Leistungsverweigerung des Kfz-Versicherers rechtfertigt.

Verantwortungsbewusste Autofahrer sollten im eigenen Interesse möglichst rutschsicheres, festes Schuhwerk tragen, welches auch beim Bremsen standhält. So können Verkehrsunfälle und Verletzungen oftmals vermieden werden. Für Berufskraftfahrer gilt die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften: Diese verpflichtet, beim Fahren Schuhe zu tragen, die den Fuß fest umschließen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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