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Aktuelle steuerliche Hinweise

Berufsunfähigkeit

Aus aktuellem Anlaß informieren wir über das Thema steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen und Sozialversicherungsbeiträge 2014.

1. Versicherungsbeiträge von den Steuern absetzten?

Der Verband der Lohnsteuerhilfe hat kürzlich publik gemacht, dass verschiedene Versicherungen als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" von der Steuer abgesetzt werden können. Zu den anrechenbaren Versicherungen zählen die Unfall-, Haftpflicht – oder Risikolebensversicherungen ebenso wie die gesetzliche Arbeitslosenversicherung und die Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bis jetzt profitieren davon allerdings nur Arbeitnehmer, deren Versicherungsbeiträge 1900 Euro jährlich nicht überschreiten, bei Selbständigen oder Arbeitgebern gilt ein Wert von 2900 Euro als Grenze. Dies könnte sich aber bald ändern: der Bundesfinanzhof muss prüfen, ob dies eine Benachteiligung darstellt.

2. Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge 2014

Ab 2014 müssen Arbeitnehmer höhere Sozialbeiträge zahlen. Die alljährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze, der Einkommensbetrag, der genutzt wird, um die Höhe der Beiträge zur Renten- oder Krankenversicherung zu bestimmen, könnte dafür sorgen, dass Arbeitnehmer bis zu 250 Euro mehr zahlen müssen. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, die mehr als 3937,50 Euro brutto monatlich verdienen, deutschlandweit bedeutet das einen Beitragssatz von 15,5 Prozent.

Begründet werden die Erhöhungen durch das Minus von 3,1 Milliarden Euro, das die Sozialkassen im ersten Halbjahr 2013 unter anderem wegen Wegfall der Praxisgebühr hinnehmen mussten.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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