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Private Pflegevorsorge wird endlich gefördert

Private Pflegevorsorge wird endlich gefördert
Erstmals soll die private Pflegevorsorge staatlich gefördert werden. Das hat das Bundeskabinett am 06. Juni 2012 so beschlossen. Danach wird die private Vorsorge pro Jahr mit 60 Euro gefördert. Bei angenommenen 1,5 Millionen "Nutzern" bedeutet dies immerhin eine Mehrbelastung von 90 Mio. Euro für den Bundeshaushalt 2013!

"Diese Pflegevorsorge ist wichtig, weil die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Eine private kapitalgedeckte Vorsorge ist deshalb eine notwendige und sinnvolle Ergänzung. Sie sorgt auch dafür, das die Pflegeversicherung demographiefest und stabil wird.“ kommentiert unser Gesundheitsminister Daniel Bahr den Beschluss.

Bei der privaten Vorsorgeversicherung muss es sich um eine sogenannte Pflegetegegeld-Versicherung handeln wenn sie förderfähig sein soll. Die Versicherung muss auch noch einige andere Kriterien erfüllen: Der Versicherer darf z.B. keine Gesundheitsprüfung machen, keine Risikozuschläge verlangen und keine Ausschlüsse vereinbaren. Der private Vorsorgevertrag muss mit mindestens 10 Euro monatlich bedient werden, als obere Grenze gilt die doppelte Leistung der sozialen Pflegeversicherung.

Auch bereits bestehende Verträge können gefördert werden, wenn sie die gleichen Bedingungen erfüllen wie sie für Neuverträge gelten.

Die Neuregelungen sollen ab dem 1. Januar 2013 gelten.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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