Start

Kein Regress des Versicherers gegen den Mieter bei Brand durch einfache Fahrlässigkeit

Kein Regress des Versicherers gegen den Mieter bei Brand durch einfache Fahrlässigkeit
Entstand ein Feuerschaden durch ein Räuchermännchen, welches der Mieter eines versicherten Gebäudes angezündet hat, so muss dieser nicht haften, wenn er davor bereits ein Räuchermännchen angezündet hatte, ohne dass daraus ein Schaden resultiert ist. Nach einer neuen BGH-Rechtsprechung liegt in einem solchen Fall lediglich eine einfache Fahrlässigkeit vor. Aufgrund dessen hat das LG Bonn die Klage der Versicherungsfirma abgewiesen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

Autor: .