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Keine Lücken in der Krankenversicherung – Selbständige aufgepasst!

Keine Lücken in der Krankenversicherung – Selbständige aufgepasst!
Seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 01.04.2007 gilt für alle Bürger die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Vor allem Selbständige sollten folgendes beachten:

Kündigt ein Versicherter seine gesetzliche Krankenversicherung, um sich als Selbständiger privat zu versichern, sollte er darauf achten, dass dies übergangslos geschieht, denn für Versicherungslücken wird nachträglich ein Beitrag bemessen, der sehr hoch ausfallen kann.

So geschehen im Falle eines Kunden, der seine gesetzliche Krankenversicherung zum 17.07.2007 gekündigt hatte, um sich nun als Selbständiger privat zu versichern. Der Beratungstermin für die neue Krankenversicherung wurde allerdings erst für Mitte August angesetzt und der Eintritt in die neue Versicherung somit für den 01.09. beantragt.

Nachdem die so entstandene Versicherungslücke von der gesetzlichen Versicherung aufgrund des neuen Versicherungsnachweises bemerkt wurde, mussten für den Zeitraum vom 17.07.2007 bis 31.08.2007 nachträglich Beiträge gezahlt werden. Dafür diente die offizielle Beitragsbemessungsgrundlage für Selbständige von 3562,50 Euro als Basis. Somit entstand für die knapp anderthalb Monate eine nachträgliche Beitragssumme von 775,91 Euro.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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