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Arbeitgeber wählt Versicherungsträger

Arbeitgeber wählt Versicherungsträger
Volkswohl BundDer Kläger (Arbeitnehmer des Beklagten) wollte eine Entgeltumwandlung bei einem selbst ausgewählten Versicherer durchführen lassen, da unter anderem eine Garantiezeit von 15 Jahren im Gruppenvertrag des vom Beklagten zur Verfügung gestellten Versicherers nicht möglich war.

Das Bundesarbeitsgericht (AZ: 3A 7R 502/04) entschied ohne eine Wertung über die Günstigkeit der Alternativen abzugeben zu Gunsten des Arbeitgebers. Neben der nicht weiter erwähnten Vertragsfreiheit muss dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werden, seinen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Dies wird in der Urteilsbegründung auch als Willen des Gesetzgebers dargelegt.

Quelle: Volkswohl Bund

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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