Das neue Jahr bringt etliche Änderungen mit sich. Manche davon bringen einfach nur ein wenig Erleichterung in unseren Alltag, wie z.B. die Vereinfachung bei der Steuererklärung, andere haben direkte Auswirkungen auf unsere Geldbörse, wie die Erhöhung des Kindergeldes. Dies sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Ab 2018 müssen der Einkommenssteuererklärung keine Belege mehr hinzugefügt werden. Es genügt, diese aufzubewahren um sie auf Rückfrage vorlegen zu können.
Der Grundfreibetrag wird von 8.820 Euro auf 9.000 Euro angehoben. Wer weniger Einkommen hat, bleibt steuerfrei. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt sich dieser Betrag. Wer Kinder hat, partizipiert zusätzlich von steigenden Kinderfreibeträgen
Das Kindergeld wird um zwei Euro pro Kind angehoben.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine finanzieren müssen, sinkt von 1,1 auf 1,0%. Nur wenige Krankenkassen mussten ihren Beitragssatz leicht erhöhen, ansonsten blieb der Zusatzbeitrag stabil oder wurde sogar häufig gesenkt (z.B. Techniker Krankenkasse).
Die Hartz IV Sätze werden bei Alleinstehenden um 7 Euro und bei Paaren um je 6 Euro erhöht. Für Kinder beträgt die Erhöhung, je nach Alter des Kindes um 3 bis 5 Euro pro Kind.
Die Beitragssätze sinken um 0,1% von 18,7 auf 18,6%.
Bei der Erwerbsminderungsrente wurden die Betroffenen in der Vergangenheit so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Dieses fiktive Renteneintrittsalter wird nun Schritt für Schritt auf 65 Jahre angehoben.
Die vom Staat gezahlte Grundzulage für Riester-Sparer steigt um 19 Euro auf insgesamt 175 Euro.
Als Beitragsbemessungsgrenze wird der Betrag bezeichnet bis zu dem Sozialversicherungsabgaben zu verrichten sind. So werden ab jetzt Beiträge in die Rentenversicherung auf maximal 6.500 Euro im Westen und 5.800 Euro im Osten erhoben. Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung auf maximal 4.425 Euro im Monat.
Bisher gab es Branchen, die sich nicht an den Mindestlohn halten mussten. Diese Regelung entfällt. Alle Branchen müssen nun ohne Ausnahme den Mindestlohn zahlen. Zudem steigt der Mindestlohn für Pflegekräfte um 55 Cent.
In die so genannte Düsseldorfer Tabelle (die den Kindesunterhalt regelt) ist im neuen Jahr Bewegung gekommen. Sowohl bei den Unterhaltssätzen als auch bei den Einkommensstufen. Die Änderungen wirken sich unterschiedlich aus. Für einige Kinder erhöht sich der Unterhalt, andere partizipieren weniger weil sich die Einkommensgrenzen verschieben.
Für Verträge mit Bauunternehmern gilt nun eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Außerdem sind Bauherren zu detaillierteren Angaben verpflichtet sowie zur Angabe eines verbindlichen Fertigstellungstermins.
Entstehen einem Kunden einer Bank Schäden durch den Missbrauch seiner Kreditkarte und kann ihm die Bank keine Fahrlässigkeit nachweisen, haftet der Kunde ab dem 13. Januar nur noch mit maximal 50 Euro. Diese Regelung gilt übrigens auf europäischer Ebene.
Eine gute Nachricht für Online-Shopper: Online-Händler dürfen jetzt keine zusätzlichen Gebühren für Kreditkartenzahler mehr verlangen.
Der bisher größte Euro-Schein soll verschwinden. Die 500-Euro-Scheine werden ab sofort nicht mehr gedruckt und im nächsten Jahr dann auch nicht mehr von der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgegeben. Das heißt aber nicht, dass der Schein danach wertlos wird. Er behält selbstverständlich auch nach 2018 sein Gültigkeit und kann zum Bezahlen genutzt werden.
Ab dem 1. September werden strengere Abgasauflagen für Neuwagen gelten. Das könnte zur Folge haben, dass die Kfz-Steuer für neu zugelassene Autos steigen wird.
Alle Neuwagen müssen ab dem 31. März ein so genanntes eCall-System verfügen. Dieses System setzt bei schweren Unfällen automatisch einen Notruf ab.
In der Vergangenheit mussten Betroffene Reisemängel innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend machen. Diese Frist wird 2018 auf ganze zwei Jahre erhöht.
Das Bundeskriminalamt darf Name, Sitzplatz, Flugnummer und IP-Adresse aller Auslandsfluggäste nun fünf Jahre lang speichern. Diese Regelung gilt ab Mai 2018.
Artikel eingestellt am 16.01.2018 in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.
Autor: Gerhard Jager.
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