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Wer zahlt für Schäden bei Kundgebungen?

Wer zahlt für Schäden bei Kundgebungen?

Traditionell ist der 1. Mai, der "Tag der Arbeit", ein Feiertag – und in manchen Städten ein Tag der großen Mai-Kundgebungen. Wo Demonstrationen zu Großereignissen werden, sind die Spuren nicht selten auch an Autos erkennbar. Welche Versicherung zahlt für Kratzer, Beulen und eingeschlagene Scheiben?

In Deutschland und in vielen anderen Staaten ist der 1.Mai, der Tag der Arbeit, ein Feiertag. Andere Bezeichnungen für diesen Maifeiertag sind aber auch "Tag der Arbeiterbewegung" und "Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse". Diese Bezeichnungen lassen schon besser erahnen, warum am Tag der Arbeit vielerorts, vor allem in Großstädten großangelegte Kundgebungen stattfinden.

Wo tausende von Menschen, eng gedrängt und demonstrierend durch die Straßen laufen ist die Wahrscheinlichkeit groß, das parkende Fahrzeuge Schaden nehmen können. Sei es durch unbeabsichtigte Kratzer oder, schlimmer, durch mutwillige Beschädigungen bis hin zu Totalschäden, z.B. wenn ein Auto in Brand gesetzt wird.

Die einzelnen Schuldigen zu ermitteln ist in solchen Fällen selten möglich, die Aufklärungsrate äußerst gering.

Wer kommt für Schäden auf?

Da stellt sich natürlich die Frage: Wer kommt dann eigentlich für solche Schäden auf?

Die Antwort ist relativ einfach: Kann kein Schuldiger ermittelt werden, bleibt allenfalls noch die eigene Kaskoversicherung.

Ob die Voll- oder die Teilkaskoversicherung einspringen muss, ist eine Frage der Schadensart. Sind Scheiben zu Bruch gegangen, ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Sie muss auch für Extremfälle zahlen, wie z.B. bei einer Brandstiftung.

In der Vollkaskoversicherung, falls abgeschlossen, sind auch Blechschäden versichert, die durch Vandalismus entstanden sind. Allerdings gilt hier zu beachten, dass eine Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung zu einer Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabattes führt und damit schlimmstenfalls auch zu höheren Versicherungs-Prämien. Da gerade in der Vollkaskoversicherung meistens eine Selbstbeteiligung vereinbart wird, muss man sorgfälltig abwägen ob man die Versicherung überhaupt in Anspruch nehmen will. Der Versicherer hilft in der Regel dabei hier eine Gegenrechnung zwischen den Kosten der wahrscheinlich über mehrere Jahre erhöhten Kaskobeiträgen und dem einmaligen Aufwand zur Schadensbehebung anzustellen.

Was kann man tun um vorzubeugen?

Da jede Demonstration hierzulande angemeldet werden muss, steht im voraus fest, durch welche Straßen die Menschenmenge sich bewegen wird. Ein Anruf bei der zuständigen Polizeibehörde oder beim Ordnungsamt genügt um die Information zu bekommen. Auch informieren in der Regel die Lokalzeitung und städtische Internetportale darüber. Schlau ist es dann natürlich, wenn man sein Auto ein gutes Stück abseits parkt.

Oft wird vor Demos auch die Beschilderung geändert und manchmal werden sogar Straßenzüge gesperrt. Dort abgestellte Autos werden dann ggf. sogar abgeschleppt. Für die hierfür entstehenden Kosten kommt ganz allein der Halter auf!

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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