Ob es bei dem Termin bleibt, ist fraglich. Nachdem der Kabinettsbeschluss für den 20. September geplant ist, könnte auch dies der Stichtag werden. Wegen der großen Nachfrage hat die uniVersa reagiert und eine rechtsverbindliche Garantieerklärung abgegeben. So löst sie eine abgeschlossene private Krankenvollversicherung ohne finanzielle Nachteile wieder auf, wenn auf Grund der Bestimmungen zur Gesundheitsreform ein Wechsel in die PKV nicht erfolgen kann. Betroffene Kunden erhalten zusätzlich spezielle Optionsrechte ohne erneute Gesundheitsprüfung, um zum Beispiel in GKV-Ergänzungstarife, eine Anwartschaftsversicherung oder einen Optionstarif für eine spätere Vollversicherung zu wechseln.
Quelle: uniVersa
Artikel eingestellt am 27.07.2006 in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.
Autor: Gerhard Jager.
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