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Terroranschläge - Wer zahlt für die Opfer?

Terroranschläge - Wer zahlt für die Opfer?

Der Schock vom Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt vom 21. Dezember 2016 sitzt immer noch tief. Wie schon zuvor am französischen Nationalfeiertag in Nizza, raste ein LKW in eine Menschenmenge und riss so Menschen in den Tod und verletzte viele andere schwer.

Ein solcher Terroranschlag kann jeden treffen. Deshalb stellt sich die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Etwa für die Entschädigungen der Hinterbliebenen und der Verletzten?

Staatliche finanzielle Hilfe

Seit 2002 leistet der Staat in solchen Fällen Hilfe. Seitdem gibt es nämlich die "Härteleistung für die Opfer terroristischer Straftaten". Wird ein Antrag auf eine solche Härteleistung beim Bundesministerium für Justiz gestellt, so wird dieser beim Bundestag eingereicht. Dieser entscheidet in der Folge über die Zurverfügungstellung von Mitteln aus dem Bundeshaushalts für eine schnelle und unbürokratische Hilfe. Im Fall eines Terroranschlags arbeitet das Bundesamt für Justiz auch eng mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zusammen. Dieses Amt ist maßglich zuständig für die Ermittlung der Opferdaten und den Kontakt zu allen durch den Terroranschlag betroffenen Personen.

Welche Schäden werden ersetzt?

Aus den zur Verfügung stehenden Härtemitteln können allerdings nur Leistungen für Körperschäden ersetzt werden, für Vermögensgegenstände oder Sachen sind keine Entschädigungen vorgesehen.

Wer kann Ansprüche stellen?

Ansprüche können alle Personen stellen, die durch eine in Deutschland begangene terroristische Straftat verletzt wurden. Personen, die im Ausland durch eine terroristische Straftat verletzt wurden können Leistungen beantragen sofern sie Deutsche sind oder Nichtdeutsche mit einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland.

Ein eigens zur Beantragung entworfenes Formular kann übrigens über diesen Link abgerufen werden: Antragsformular/Fragenkatalog zu Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten. Die Nutzung diese Formulars ist sogar zwingend bei der Beantragung von Ansprüchen. Es muss ausgefüllt und beim Bundesamt für Justiz eingereicht werden. Hilfestellung vor Ort beim Ausfüllen des Formulars und der Kontaktaufnahme zum Bundesamt für Justiz leistet NOAH (Nachsorge, Opfer- und Angehörigen-Hilfe), eine Organisation des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Leistungen durch die Verkehrsopferhilfe

Im Falle des Terroranschlags auf den Weihnachtsmarkt vom Dezember 2016 kommt außerdem der Verkehrsunfallfonds der Verkehrsopferhilfe auf. Dieser Garantiefonds ist von den deutschen Autoversicherern eingerichtet worden um letzte Gesetzeslücken zu schließen und um speziell Verkehrsopfer zu entschädigen, die zum Beispiel durch ein Kraftfahrzeug verletzt wurden, welches vorsätzlich und rechtwidrig dazu genutzt wurde. Also genau wie es im Dezember 2016 auf dem Berliner Weihnachtsmarkt der Fall war. Dazu wurde sogar eigens von den Autohaftpflichtversicherern bereits 1963 der Verein zur Verkehrsopferhilfe e.V. gegründet. Man muss allerdings kein Vereinsmitglied sein um Opferhilfe beantragen zu können, jeder kann sich an den Verein wenden, der betroffen ist. Die Mittel sind jedoch begrenzt. Für den Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt werden 7,1 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Darin enthalten sind auch Heil- und Behandlungskosten.

Leistungen aus privaten Versicherungen

Natürlich leisten auch private Versicherungen deren Leistungsversprechen unabhängig von der Ursache sind. Bereits in einem Artikel vom 24.11.2015 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) erklärt, inwieweit die privaten Sach-, Unfall- und Lebensversicherungen für Schäden durch Terrorananschläge aufkommen. "Für die private Unfallversicherung gilt grundsätzlich, dass das Risiko, Opfer einer Geiselnahme, einer Explosion oder eines Schusswechsels zu werden und dabei einen bleibenden Schaden zu erleiden, versichert ist.", so die Aussage des GDV. Auch leisteten Lebensversicherungen bei Todesfällen durch einen Terrorakt nach Angaben des GDV. Ohne Einschränkungen können auch die Leistungen aus privaten Krankenversicherungen, und Krankenzusatzversicherungen in Anspruch genommen werden. So leistet zum Beispiel eine stationäre Krankenzusatzversicherung für für eine privatärztliche Behandlung oder den finanziellen Mehraufwand für die Wahl eines speziellen Krankenhauses, dass auf bestimmte Verletzungen, wie z.B. Verbrennungen, spezialisiert ist.

Bei den privaten Sachversicherungen, wie Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung sieht es so aus, dass grundsätzlich Schäden durch Terror, zum Beispiel bei einer mitversicherten Gefahr wie Brand oder einer Explosion, bis zu einer Versicherungssumme von 25 Mio. Euro mitversichert sind. Natürlich ist die tatsächliche Leistung im Schadensfall auf die abgeschlossene Versicherungssumme begrenzt.

Bei betrieblichen Versicherungen für kleinere und mittlere Betriebe, wie zum Beispiel einer Inhaltsversicherung oder auch einer (Betriebs-)Gebäudeversicherung, sollte man schon einmal in die Bedingungen schauen denn hier könnten tatsächlich Schäden durch Terrorakte explizit ausgeschlossen sein.

Schäden durch einen Polizeieinsatz

Da es sich bei einem Einsatz der Polizei zur Bekämpfung einer Terrorgefahr um einen staatlichen Eingriff handelt, sind mögliche Schadenersatzansprüche über die so genannte "Amtshaftung" geregelt. Für die Amtshaftung gibt es Staatshaftungsgesetze, die allerdings von Bundesland zu Bundesland abweichen können. Es macht also Sinn, sich diesbezüglich bei der Polizeibehörde des zuständigen Bundeslandes kundig zu machen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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