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Krankengeld für Selbstständige: Anspruch rechtzeitig sichern!

Private Krankenversicherung

Bis zum 30. September läuft die Frist, in der Selbstständige noch die Möglichkeit haben, ihren Anspruch auf Krankengeld abzusichern.

Der Gesetzgeber hatte zum 01.01.2009 das gesetzliche Krankengeld für Selbstständige gestrichen. Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, mussten nur noch den ermäßigten Beitragssatz zahlen und hatten zwei Möglichkeiten ihr Krankengeld zu sichern. Sie konnten entweder einen Wahltarif bei ihrer Kasse abschließen oder sich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern.

Diese Regelung wurde jedoch bald wieder vom Gesetzgeber geändert. Seit dem 01.08.2009 haben Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse wieder die Möglichkeit für den normalen Beitragssatz von derzeit 4,9 Prozent ihr Krankengeld zu sichern. Gleichzeitig laufen alle Wahltarife für Krankengeld automatisch zum 01. August aus.

Aber Achtung! Damit das Krankengeld wieder in der gesetzlichen Krankenkasse mit versichert ist, müssen die Betroffenen eine formlose Wahlerklärung an ihre Kasse schicken. Die Umstellung geschieht nicht automatisch. Bis zum 30.09.2009 muss die Wahlerklärung bei der Krankenkasse sein, um eine lückenlose Versicherung zu gewährleisten. Ansonsten bleibt es bei dem ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeldabsicherung.

Auch wer sich weiterhin mit einem Wahltarif absichern möchte, muss bis zum Ende der Frist Kontakt mit seiner Krankenkasse aufnehmen. Nur dann gilt der Anspruch ab dem 01. August. Wer also keine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, sollte sich auf jeden Fall bei seiner Krankenkasse melden, wenn ein lückenloser Krankengeldversicherungsschutz bestehen soll.

Wer eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, um sein Krankengeld zu sichern und das jetzt wieder bei der gesetzlichen Krankenkasse machen möchte, kann durchaus ein Problem haben. Eine private Krankenversicherung hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten, zu lang, um noch innerhalb der Frist zu wechseln. Jedoch wäre es möglich, dass die Versicherung in diesem Fall Kulanz walten lässt. Die Betroffenen sollten das schnellstmöglich mit ihrer Versicherung abklären.

Übrigens, wer einen Wahltarif abgeschossen hatte und noch am 30.07. im Krankengeldbezug steht, bekommt eine verlängerte Frist. Für jeden weiteren Tag, an dem die Krankengeldzahlungen fortgeführt werden, verschiebt sich das Ende der Frist ebenfalls um einen Tag nach hinten.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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