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Altersvorsorge – Riester-, Rürup- oder Betriebsrente?

Private Rentenversicherung
Nach wie vor ist die Hauptquelle für die Altersversorgung der Ruheständler die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rente steht aber schon lange vor großen Problemen.

Das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente stagniert seit Jahren und wird zunehmend abgesenkt. Um die daraus entstehende Versorgungslücke zu schließen, ist die private Altersvorsorge unerlässlich. Doch die Produktpalette ist diesbezüglich sehr vielfältig und für viele Bürger fast unüberschaubar. Daraus ergibt sich der Effekt, dass einige Vorsorgewillige resignieren und das Thema verdrängen. Ein Fehler, denn je früher mit dem Sparen begonnen wird, umso höher fällt die eigene Rente im Alter aus. Zudem greift der Staat Vorsorgewilligen mit geförderten Produkten unter die Arme.

Riester-Rente

Während des Arbeitslebens werden Beiträge in eine private Altersvorsorge eingezahlt (z.B. private Rentenversicherung oder Banksparplan). Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage (Grundzulage und ggf. Kinderzulage) und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung.
Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. Die Riester Verträge gibt es bei Banken, Fonds-Gesellschaften und Versicherungsunternehmen. Für alle Produkte ist die Förderung gleich. Dank der Förderung liegt die Rendite der Riester-Rente meist deutlich über dem Zins für vergleichbare Anlagen.

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, ist mit der gesetzlichen Rente vergleichbar. Im Alter wird eine lebenslange Rente gezahlt, deren Besteuerungsanteil dem der gesetzlichen Rente entspricht. Das Rürup-Guthaben darf nicht beliehen oder abgetreten werden. Die Beiträge zur Rürup-Vorsorge können steuerlich abgesetzt werden - zusammen mit etwaigen Beiträgen zur gesetzlichen Rente mit 60 Prozent seit dem Jahr 2005, danach jährlich in Zwei-Prozent-Schritten steigend. Ab 2025 können Sie die Beiträge dann zu 100 Prozent geltend machen. Die lebenslangen Rentenzahlungen aus der Rürup-Vorsorge beginnen, wenn das 65. Lebensjahr erreicht ist. Die Leistungen können auch schon ab 60 beantragt werden. Die monatliche Privatrente ist dann entsprechend geringer als bei Rentenbeginn erst mit 65.

Betriebsrente

Durch betriebliche Altersversorgung können Arbeitnehmer eine ergänzende Alterssicherung zusätzlich zur gesetzlichen Rente aufbauen, die in vielen Fällen mit staatlicher Förderung verbunden ist. Das Betriebsrentengesetz sieht ein Recht des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung vor. Verschiedene Paragraphen des Einkommensteuergesetzes dienen dazu, die betriebliche Altersversorgung attraktiv für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber zu machen. Durch umfangreiche Reformen ist die betriebliche Altersversorgung in den vergangenen Jahren noch attraktiver geworden. Die betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden. Das Betriebsrentengesetz bestimmt hierzu die fünf zulässigen Durchführungswege (Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktversicherung).

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kapital & Finanzen.

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