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Preisbindung für patentgeschützte Medikamente bis 2017 verlängert

Preisbindung für patentgeschützte Medikamente bis 2017 verlängert

Der Bundestag hat die zeitlich begrenzte Preisbindung für patentgeschützte Medikamente bis 2017 verlängert. Die Verlängerung ist Teil der Änderung des 14. Gesetztes des fünften Sozialgesetzbuches und soll verschiedene Vorhaben des Koalitionsvertrags umsetzen. Neben den Änderungen bei der Arzneimittelversorgung soll der Beschluss auch Neuerungen bei der Hausarzt - zentrierten Versorgung bei der gesetzlichen Krankenkasse bringen.

"Mit der Gesetzesänderung sparen wir der gesetzlichen Krankenversicherung und damit den Beitragszahlern rund 650 Millionen Euro im Jahr und sichern eine bezahlbare Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau", sagt Hermann Gröhe (CDU) über den Beschluss. Er wolle weiter in Verhandlung mit den Arzneimittelherstellern stehen. Denn trotz der berechtigten Diskussion über bezahlbare Arzneimittel müsse man sich auch stets bewusst machen, dass ohne die Innovationsfähigkeit der forschenden Hersteller viele Menschen auf Verbesserung im medizinischen Bereich verzichten müssten.

Die Gesetzesänderung verlängert in Bezug auf die Arzneimittelversorgung das bestehende Preismoratorium bis Ende 2017. Der Herstellerabschlag wird von sechs auf sieben Prozent angehoben. Die 2011 eingeführte Nutzenbewertung für Arzneimittel wird für Mittel, die bereits auf dem Markt sind, wieder abgeschafft. Begründet wird die Aufhebung der Regelung mit dem unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand, die die Nutzenbewertung mit sich brachte. Auch für die Preisbildung der neuen Medikamente mit Bezugnahme auf die Bewertung sieht das Gesetz neue Regelungen vor. In diesem Kontext wird auch über die stärkere Beteiligung der Krankenkassen geredet.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kapital & Finanzen.

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