Wenn auch in Zukunft die Beiträge als Sonderausgaben abgezogen werden sollen, muss zusätzlich auch die Laufzeit der Versicherung noch in 2004 beginnen und auch der erste Beitrag noch in diesem Jahr gezahlt werden.
Die Finanzverwaltung hat zudem festgelegt, dass sie sog. Vorratsverträge regelmäßig nicht anerkennen will. Hieraus folgt, dass auch für die Erhaltung der Steuerfreiheit der Erträge der Versicherungsbeginn spätestens bis zum 31. März 2005 erfolgen muss.
Die Entwicklung der letzten Wochen zeigt, dass sehr viele Bürger noch in diesem Jahr die Gelegenheit zum Abschluss einer steuerfreien Lebensversicherung nutzen wollen. Daher rät der GDV allen Interessierten dringend, sich möglichst bald an ein Versicherungsunternehmen oder einen Versicherungsvertreter zu wenden und einen Antrag zu stellen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass tatsächlich alle formalen Voraussetzungen noch bis zum Jahresende erfüllt werden und die Kunden nicht wegen Überlastung der Bearbeiter aus Zeitgründen keinen steuerlich geförderten Vertrag mehr erhalten.
Erfreulich ist zudem, dass die Finanzverwaltung klare Grenzen festlegt, bis zu denen für die Zukunft vereinbarte Beitragserhöhungen und Dynamikregelungen auf alle Fälle steuerlich unschädlich sind. So werden insbesondere jährliche Beitragserhöhungen von bis zu 250 Euro oder von bis zu 20 % des bisherigen Beitrags steuerlich akzeptiert.
Artikel eingestellt am 15.12.2004 in der Rubrik Kapital & Finanzen.
Autor: Gerhard Jager.
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