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Viele Bauherren
haben diese Erfahrung bereits teuer bezahlen müssen: Will man ein Hypothekendarlehen
vorzeitig ablösen, muss man seine Bank für den verloren gegangenen Gewinn entschädigen - mit der so genannten
Vorfälligkeitsentschädigung.
Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu jetzt ein Urteil gefällt,
das Verbrauchern im Nachhinein unter Umständen Rückforderungen ermöglicht.
Gängige Praxis war es bisher häufig, die Entschädigungshöhe
nach dem so genannten PEX-Index zu berechnen. In Zukunft dürfen die Banken
aber nur noch die Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank zu Grunde
legen (BGH 30.11.04 - AZ XI ZR 285/03).
Daraus ergibt sich eine geringere Entschädigungshöhe. Was aber können
Sie tun, wenn Sie möglicherweise zu viel bezahlt haben? Dazu der Rat der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Sollte Ihre Entschädigung
nach dem PEX-Index berechnet worden sein, widersprechen Sie vorsorglich auch jetzt
noch und verlangen Sie von Ihrem Kreditinstitut eine Neuabrechnung.