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Ein fälliges Urteil zur Vorfälligkeit

Bauherrenhaftpflicht
Viele Bauherren haben diese Erfahrung bereits teuer bezahlen müssen: Will man ein Hypothekendarlehen vorzeitig ablösen, muss man seine Bank für den verloren gegangenen Gewinn entschädigen - mit der so genannten Vorfälligkeitsentschädigung.
Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu jetzt ein Urteil gefällt, das Verbrauchern im Nachhinein unter Umständen Rückforderungen ermöglicht.
Gängige Praxis war es bisher häufig, die Entschädigungshöhe nach dem so genannten PEX-Index zu berechnen. In Zukunft dürfen die Banken aber nur noch die Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank zu Grunde legen (BGH 30.11.04 - AZ XI ZR 285/03).

Daraus ergibt sich eine geringere Entschädigungshöhe. Was aber können Sie tun, wenn Sie möglicherweise zu viel bezahlt haben? Dazu der Rat der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Sollte Ihre Entschädigung nach dem PEX-Index berechnet worden sein, widersprechen Sie vorsorglich auch jetzt noch und verlangen Sie von Ihrem Kreditinstitut eine Neuabrechnung.

[Quelle: Grundeigentümer Versicherung]

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kapital & Finanzen.

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