Start

Dramatische Unterversorgung in der Berufsunfähigkeitsvorsorge

Berufsunfähigkeit
Nur 24 Prozent der Berufstätigen besitzen eine Absicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit – dabei liegt die Chance auf eine Berufsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Probleme bei eins zu vier. Diese alarmierende Statistik veranlasst auch den Bund der Versicherten (BdV) zu einer Stellungnahme: die Berufsunfähigkeitsversicherung gehöre neben der Haftpflicht zu den wichtigsten Policen.

Bereits 2001 fanden drastische Streichungen für Rentennehmer, die nach dem 1. Januar 1969 geboren wurden, von gesetzlicher Seite statt und das Alter für krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit sinkt. Durchschnittlich ein Drittel aller Arbeitnehmer muss heutzutage den Beruf aufgrund psychischer Erkrankung aufgeben und dieser Grund schickt die Berufstätigen im Schnitt sogar dreieinhalb Jahre vorher als üblich in Zwangsrente. Trotzdem herrscht in diesem Bereich des Versicherungsschutzes eine massive Unterversorgung!

Der Großteil der Berufsfähigen ist von einem ausreichenden Versicherungsschutz weit entfernt und nur langsam zeichnet sich mittlerweile ein Interessensanstieg ab. Eine Untersuchung der Firma map-report ergab derzeit eine durchschnittliche Monatsrente von 436 Euro, Berechnungen der GDV ergeben 475 Euro. Damit lässt sich schwer leben. Mit der Rente sollte jeder Berufsunfähige zumindest fähig sein, Miete und Lebenserhaltungskosten zu tragen.

Mitverantwortlich für die Unterversorgung ist laut Branchenexperten die Unkenntnis der Vertriebsleute. Lediglich maximal 25 Prozent der Vermittler kennen sich gut in diesem Segment aus, etwa fünf Prozent arbeiten wirklich hochprofessionell. Diese Zahlen belegen hohe Defizite in der Schulung. Ein Problem, das aus der Welt zu schaffen gilt, denn rein rechnerisch benötigen rund 63 Millionen Deutsche eine Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.

Dann steht auch noch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes für Januar 2008 an, welche sich auf die Anträge und Gesundheitsfragen erheblich auswirken wird; diese müssen in Zukunft klarer ausformuliert werden. Auch darf zukünftig für Schüler, Studenten und Auszubildende eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr als solche verkauft werden, wenn diese durch eine Erwerbsunfähigkeitsklausel eingeschränkt ist.

Das neue Gesetz definiert erstmals den Begriff Berufsunfähigkeit: „Berufsunfähig ist gemäß Paragraph 172 Abs. 2 VVG-E, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kapital & Finanzen.

Autor: .