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Steuerliche Änderungen zum Jahr 2012

Steuerliche Änderungen zum Jahr 2012

Renteneintrittsalter für Rentenversicherungen

Riester-Rentenverträge dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn ab dem 01.01.2012 frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen. Riester-Renten-Verträge die bis zum 31.12.2011 abgeschlossen werden, können weiterhin das 60ste Lebensjahr als Renteneintrittsalter vorsehen.

Gleiches gilt für die Rürup-Rente (Basisrente), auch hier wird der frühestmögliche Auszahlungsbeginn auf das 62ste Lebensjahr hochgesetzt, wenn der Vertrag ab dem 01.01.2012 abgeschlossen wird.

In beiden Fällen kann bei einem Verstoß die Förderfähigkeit verloren gehen, d.h. eine steuerliche Absetzbarkeit als Sonderausgaben ist dann nicht möglich, bzw. staatliche Riester-Förderung müsste zurückgezahlt werden.

Für klassische Lebens- und Rentenversicherungen (3. Schicht) gilt die Ertragsanteil-Besteuerung zukünftig ebenfalls nur, wenn das 62ste Lebensjahr erreicht wurde.

Sonderausgabenabzug bei Rürup-Renten

Der Betrag der bei Rürup-Renten als Sonderausgaben abzugsfähig ist, steigt jährlich an und erreicht im Jahr 2012 nun 74% der tatsächlich gezahlten Beiträge. Es sind also ab nächstem Jahr bis zu 14.800 EUR als Sonderausgaben absetzbar (Verheiratete können die doppelte Summe absetzen).

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kapital & Finanzen.

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