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Patientenschützer wollen sich in den Bundesausschuss einklagen

Patientenschützer wollen sich in den Bundesausschuss einklagen

Die Stiftung Patientenschutz möchte Mitglied im sogenannten Gemeinsamen Ausschuss werden, das Bundesgesundheitsministerium jedoch hatte einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Nun hat die Stiftung Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Sozialgericht erhoben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Der Ausschluss kann in Form von Richtlinien über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen entscheiden, entscheidet über Zulassung von Arzneimitteln oder leitet Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens ein und hat somit eine sehr wichtige Position inne.

Der Bundesausschuss hatte den Antrag auf Mitgliedschaft der Stiftung abgelehnt. Begründung sein, dass sich die Stiftung nicht nur für Patienten einsetzte, sondern darüber hinaus auch für Menschen, die lediglich wirtschaftlich hilfsbedürftig seien. Dies könne man der Stiftungssatzung klar entnehmen. Eine Vertretung dieser Personengruppe sei in dem Gremium nicht vorgesehen.

Die Stiftung Patientenschutz selbst hingegen will diese Begründung nicht akzeptieren. Es sei Unsinn, die Stiftung unterstütze keine Personen, die allein in wirtschaftlicher Not sind, so Vorstand Eugen Brysch. "Vielmehr beraten wir satzungsgemäß auch alte Menschen mit Blick auf das Sozialrecht, weil sie früher oder später akut oder chronisch krank werden", sagte Brysch. Deswegen möchte die Stiftung nun das Gericht entscheiden lassen, ob eine Mitgliedschaft am Gremium für die Stiftung möglich ist oder nicht.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kapital & Finanzen.

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