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Verfassungsgericht entscheidet über Sterbegeld im öffentlichen Dienst

Verfassungsgericht entscheidet über Sterbegeld im öffentlichen Dienst
Zum 1. Januar 2004 wurde das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen. Dies wurde später auch für die Versorgung für Beamte übernommen. Im Rahmen einer Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wurde Beamten neben einer Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente bis 2008 auch noch ein Sterbegeld gewährt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes zwischen 2002 und 2008 für Beamte von rund 1500 Euro nicht gegen das Grundgesetz verstößt, da die damalige Satzung der VBL einen Änderungsvorbehalt enthielt und daher auch mit einer Neuregelung hätte gerechnet werden müssen. Außerdem heißt es im Beschluss, dass eine sechsjährige Übergangszeit zumutbar gewesen sei, um sich auf die Abschaffung der Sterbegeldzahlung und den Aufbau einer eigenen Versorgung einzustellen. (BVerfG, Beschluss vom 20.07.2011, AZ: 1 BvR 2624/05)

Damit scheiterte die Beschwerde eines Rentners, der der Entscheidung zufolge auf das über Jahrzehnte unverändert gebliebene Sterbegeld vertraut hatte und sich nicht mehr in der Lage sah, eine eigene Sterbegeldvorsorge aufzubauen.

Hintergrund

Zum 1. Januar 2004 wurde das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen. Im Trauerfall müssen die Angehörigen nun alleine für die anfallenden Kosten aufkommen. Deshalb ist die Private Vorsorge unerlässlich. Hier bieten die Sterbegeldversicherung (oder Bestattungsvorsorgeversicherung) eine durchaus interessante Lösung.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kapital & Finanzen.

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