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An der nachgelagerten Besteuerung führt kein Weg vorbei!

Altersvorsorge
Ab 1. Januar 2005 gilt: An der nachgelagerten Besteuerung führt kein Weg vorbei!

Alle Rentner müssen ab diesem Jahr ihre Renten zu 50 % versteuern. Bezieht einer im nächsten Jahr erstmals Rente, beträgt der zu versteuernde Anteil 52 %. Nach einer Übergangszeit müssen ab 2040 alle Neurentner ihre Altersbezüge zu 100 % versteuern. Auf der anderen Seite wird der Erwerbstätige steuerlich entlastet, indem Beiträge für die gesetzliche und private Altersvorsorge bis zu 20.000 EUR im Jahr als Sonderausgaben bei der Steuer berücksichtigt werden können. Für zusammenveranlagte Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag. In diesem Jahr sind hiervon 60 % abzüglich des steuerfreien Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei, im nächsten Jahr 62 %, bis im Jahre 2025 volle Steuerfreiheit erreicht wird.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer, Monatsgehalt 2.000 EUR; mit Sonderzahlungen liegt er bei ca. 26.000 EUR im Jahr. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 19,5 %, das sind rund 5.000 EUR, von denen der Arbeitgeber die Hälfte, also 2.500 EUR trägt. Der Beschäftigte investiert
monatlich 100 EUR in eine private LeibRente, mithin 1.200 EUR im Jahr. Die gesamten Aufwendungen zur Altersversorgung betragen damit 5.000 + 1.200 = 6.200 EUR. Hiervon sind in 2005 60 %, das sind 3.720 EUR, abzüglich des Arbeitgeberanteils von 2.500 EUR, somit 1.220 EUR bzw. gut 100 EUR pro Monat steuerfrei. So gesehen sind schon in 2005 die gesamten Beiträge zur privaten LeibRente steuerfrei. Und die Steuervergünstigung wächst ja noch Jahr für Jahr an!

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kapital & Finanzen.

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