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Rentenversicherung angepasst

Rentenversicherung angepasst
Kurzmeldung

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung ist beschlossen.
Für das Jahr 2005 gelten nachstehende Beitragsbemessungsgrenzen:

- 5.200 EUR in den alten Bundesländern
- 4.400 EUR in den neuen Bundesländern

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt unverändert 19,5%.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kapital & Finanzen.

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