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Zinsänderung: Garantiezins sinkt für Altersvorsorgeprodukte

Private Rentenversicherung
Zum 1. Januar 2012 wird der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungen von derzeit 2,25 auf nur noch 1,75 Prozent gesenkt. Als Begründung gibt ein Sprecher des Ministeriums die immer noch andauernde Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt an.

Der Garantiezins (auch Rechnungszins genannt) ist die garantierte Verzinsung für kapitalbildende Lebens- und private Rentenversicherungen: Also der Zins, den Kunden von Lebensversicherungen nach Ablauf der Laufzeit mindestens bekommen - unabhängig davon, wie viele zusätzliche Überschüsse eine Versicherung erwirtschaftet und an die Kunden auszahlt. Er ist für die gesamte Vertragslaufzeit bindend und wird auf die eingezahlten Prämien abzüglich der Kosten und Risikobeiträge angerechnet. Die Garantiezinsen sind feste Renditevorgaben, die vom Bundesfinanzministerium in Berlin festgesetzt werden. Die Höhe ist für die gesamte Lebensversicherungsbranche bindend.

Werden die Zinsen zur direkten Beitragsverrechnung genutzt, gilt: Je höher der Garantiezins, desto geringer die garantierten Beiträge der Versicherungsnehmer bei gleicher Leistung.

Der jeweilige Garantiezins gilt nur für neu geschlossene Verträge, alte Verträge laufen mit dem bei Abschluss gültigen Garantiezins weiter. Wer also noch dieses Jahr eine Lebensversicherung abschließt, kann sich noch die höheren Garantiezinsen von 2,25 Prozent sichern.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kapital & Finanzen.

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