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Sozialabgaben verringern die Bruttorente

Private Rentenversicherung

Stiftung Warentest hat sich in ihrer neuen Ausgabe damit beschäftigt, wie sich die Sozialabgaben auf die Rente auswirkt. Denn auch Rentner bekommen nicht den vollen Bruttoertrag ihrer Rente, sie müssen ebenfalls Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Einkommenssteuer bezahlen.

Die gesetzliche Rente bleibt den Senioren nicht im vollen Umfang zum Leben übrig. 8,2 Prozent werden als Beitrag für die Krankenversicherung abgezogen, für die Pflegeversicherung 2,05. Von einer Betriebsrente wird für die Krankenversicherung sogar der volle Satz von 15,5 Prozent abgezogen, die Beiträge für die Pflegeversicherung betragen ebenfalls 2,05 Prozent von der Bruttorente. Wer zusätzlich eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat und ausgezahlt bekommt, muss damit rechnen, dass seine Bezüge um 14,9 Prozent und 2,05 Prozent gemindert werden, fand Stiftung Warentest heraus. Diesen Obulus zahlen freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer pflichtversichert ist, kommt darum herum. Die Privatversicherten sind die Beiträge unabhängig von der Rente. Die Rentenversicherung zahlt aber, ähnlich wie früher der Arbeitgeber, einen Zuschuss.

Mit einem Rechenbeispiel zeigt Stiftung Warentest, wie sich die Abgaben auf die Rente auswirken und wie viel man am Ende tatsächlich ausgezahlt bekommt: Von einer gesetzlichen Bruttorente in Höhe von 1400 Euro blieben Netto knapp 1260 Euro übrig, eine Betriebsrente von 360 Euro verminderte sich nach Abzügen auf knapp 300 Euro und von einer Privatrente, die Brutto 240 Euro betrug, belief sich Netto auf nur etwa 200 Euro. Wer also glaubte, eine Rente von 2000 Euro ausgezahlt zu bekommen, erhielt dann nur knapp 1760 Euro. Stiftung Warentest sieht aufgrund der hohen Abgaben vor allem für Menschen ein Problem, die mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen könnten, weil sie bereits 45 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlten. Diese sollten sich genau überlegen, ob sie mit ihrer Nettorente auskommen würden. Wenn sie weiter arbeiteten, würde sich die spätere Auszahlung erhöhen.

Eine andere Variante, die Rente aufzubessern, könnte ein Minijob oder Teilzeitjob sein. Wenn Frührentner jedoch mehr als 450 Euro monatlich verdienen, müssen sie allerdings auch noch Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung berappen. Unterhalb der 450 Euro bezahlt diese der Arbeitgeber. Außerdem weist die Stiftung Warentest darauf hin, dass es Unterschiede bei den Abgaben bestehen. Pflichtversicherte müssen beispielsweise keine Beiträge auf Einnahmen aus einer Riester-Rente bezahlen, während für den freiwillig gesetzlich Versicherten hier 14,9 Prozent fällig werden. Angehende Ruheständler, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind oder in früheren Jahren vorübergehend eine private Krankenversicherung besaßen, sollten sich dazu von der Rentenversicherung beraten lassen, da mehrere Faktoren abzuklären sind, die den Status bestimmen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kapital & Finanzen.

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