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Wenn die Lebensversicherung plötzlich weg ist

Altersvorsorge

Was bedeutet ein Verkauf für die Kunden?

Panik schieben ist nicht angesagt. Alle Versicherer unterstehen einer Aufsichtsbehörde (Bafin), die mit Adleraugen die Geschehnisse überwacht und darauf achtet, dass für die Versicherungskunden keine Nachteile entstehen. Und da der Verkauf von Versicherungsbeständen die Genehmigung durch die Bafin erfordert, können die Kunden erst einmal ganz entspannt bleiben.

Die neuen Besitzer der Versicherungsbestände müssen sich auch an die Versicherungsbedingungen halten zu denen die Verträge abgeschlossen wurden. D.h. logischerweise auch, dass sie vertraglich garantierte Zinsen zahlen müssen. Variabel ist allerdings die so genannte Überschussbeteiligung. Experten rechnen damit, dass diese bei den neuen Besitzern niedriger ausfallen könnte. Zwar müssen sich die Abwicklungsplattformen nicht um Neugeschäft und Marketing kümmern und haben auch wesentlich geringere Verwaltungskosten. Dafür haben sie aber Investoren und die wollen schließlich auch Geld verdienen.

Welche Möglichkeiten haben die Versicherten?

Eigentlich gibt es nur drei mögliche Reaktionen der Versicherten: Kündigung, Stilllegung oder Rückabwicklung. Eine Kündigung ist immer die schlechteste aller Lösungen. Erstens geht dabei der Versicherungsschutz für den Todesfall verloren und zweitens ist eine Kündigung fast immer mit hohen finanziellen Verlusten verbunden. Im schlimmsten Fall ist auch noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Vertrag verbunden. In einem solchen Fall endet diese aber auch bei einer Rückabwicklung oder Stilllegung des Vertrages und ein Neuabschluss ist oft aufgrund eines veränderten Gesundheitszustandes gar nicht mehr möglich. Hier sollte dringend mit dem Versicherer geklärt werden welche Lösungen es alternativ gibt um den Schutz nicht aufs Spiel zu setzen.

Spielt der Versicherungsschutz keine Rolle, ist eine Rückabwicklung des Vertrages immer einer Kündigung vorzuziehen, denn hier erhält der Versicherte auch seine Zinsen ausgezahlt und nur die Kostn für den Versicherungsschutz abgezogen der während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt wurde. Ob eine solche Rückabwicklung überhaupt möglich ist, muss allerdings immer erst geklärt werden.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kapital & Finanzen.

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