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Kapitallebens- und Rentenversicherung: Verluste aus frühzeitiger Kündigung steuerlich geltend machen

Kapitallebens- und Rentenversicherung: Verluste aus frühzeitiger Kündigung steuerlich geltend machen

Kündigt ein Versicherungsnehmer vorzeitig seine Kapitallebens- oder Rentenversicherung, erleidet er unter Umständen herbe finanzielle Verluste. Abhilfe schafft vielleicht die Möglichkeit, diese Verluste als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen zu können.

Die Schweizer Prozessfinanzierungsgesellschaft proConcept AG, die die Interessen von Anspruchsinhabern vertritt und überwiegend auf die juristische Durchsetzung von Ansprüchen spezialisiert ist, hat erste Erfolge für ihre Kunden erzielt: Die Forderung, Verluste aus einer frühzeitig gekündigten Kapitallebens- oder Rentenversicherung als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen zu können, wurde von einzelnen deutschen Finanzämtern anerkannt. Dies gilt für Versicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden.

Die proConcept AG geht zwar davon aus, dass übergeordnete Instanzen diese Steuerbescheide nicht ohne Weiteres anerkennen werden, hat jedoch bereits angekündigt, dass sie den Rechtsweg mit ihren Kunden durch alle Instanzen beschreiten wolle.

Im Rahmen ihres Projekts „LV-Doktor“ hilft die Gesellschaft Steuerzahlern, die durch niedrige Rückkaufwerte aufgrund einer vorzeitigen Kündigung ihrer Versicherungen finanzielle Verluste erleiden, diese Verluste durch die Steuererklärung geltend zu machen. Immerhin schätzt die proConcept AG, dass etwa 10 Millionen Bürger von diesem Sachverhalt betroffen sind. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg verlieren die Verbraucher in Deutschland dadurch jährlich mehr als 3 Milliarden Euro.

Bisher konnten Steuerzahler diese Verluste nicht steuerlich geltend machen, mussten sogar oftmals noch Steuern auf einen Teil des Rückkaufwerts ihrer gekündigten Versicherung zahlen. Die Verluste entstehen dadurch, dass die Versicherungsprämien des Kunden nicht nur in die Versicherung selbst einfließen, sondern dass der Kunde auch, aufgeteilt über die ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit, die Provision für die Versicherungsvermittlung und Verwaltungskosten damit abbezahlt. Diese Kosten gehen dem Kunden durch eine vorzeitige Kündigung somit verloren.

Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG sagt dazu: "Offenbar aufgrund befürchteter Steuermindereinnahmen ignoriert die Politik trotz der hohen Brisanz und Relevanz des Themas für den Verbraucher diese Sachverhalte.“ Deshalb appelliert die Gesellschaft an die Verbraucher, diese Verluste grundsätzlich in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen. Bisher hat es die Gesellschaft mit ihrem „LV-Doktor“ Projekt erreicht, dass ihren über 50.000 Klienten bereits insgesamt 49,6 Millionen Euro erstattet wurden.

Auf der „LV-Doktor“-Webseite steht allen Verbrauchern unter www.lv-doktor.com/steuer.php der kostenlose Vordruck „Erläuterung zu den Erträgen und Werbungskosten“ als Anlage zur Steuererklärung zum Download zur Verfügung.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kapital & Finanzen.

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