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Hartz IV im Elternhaus

Hartz IV im Elternhaus
Der volle Hartz-IV-Regelsatz wird auch an Arbeitslose gezahlt, die über 25 Jahre alt sind und noch bei ihren Eltern wohnen. Hierbei handelt es sich um den Regelsatz für Erwachsene von 345 Euro.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kapital & Finanzen.

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