Die "Wohn-Riester" kommt
Der Bundesrat hat am 04.07.2008 das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) beschlossen.
Ziel dieses Gesetzes ist es, ab 2008 die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum
in die Riester-Förderung, also die staatlich geförderte Altersvorsorge,
mit einzubeziehen. Damit will die Regierung einen
Ersatz für die seit 2006 weggefallene Eigenheimzulage/-förderung schaffen.
Und das sind die wesentlichen Eckpunkte der im Volksmund "Wohn-Riester"
genannten Eigenheimrente:
- Die Riester-Förderung kann für den Kauf, den Bau oder die Entschuldung
einer Wohnung oder eines Hauses sowie den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften
genutzt werden (Voraussetzung: Selbstnutzung). Das bedeutet, dass das angesparte
Kapital komplett in den Bau oder den Kauf einer Immobilie gesteckt werden
kann.
- Kapitalentnahme oder Darlehensaufnahme ist möglich (Tilgungsleistungen
gelten als geförderte Altersvorsorgebeiträge). Damit helfen die
Riester-Zulagen einen Kredit zu tilgen.
- In der Sparphase bleiben die Beiträge "einkommensteuerfrei";
in der Auszahlungsphase werden die Leistungen besteuert.
- Das steuerlich geförderte Kapital wird in einem sog. Wohnförderkonto
erfasst und jährlich mit 2% verzinst.
- Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sparer zwischen einmaliger oder
jährlicher Begleichung der Steuerschuld wählen.
- Zusätzlich erfolgt eine Anbietererweiterung um Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften.
Artikel eingestellt am 08.07.2008