Kinderinvaliditätsversicherung

 
ab monatlich
€5,79

Umfang der Kinderinvaliditätsversicherung

Versicherungsschutz

Unsere Kinder-Invaliditätsversicherung ist einzigartig, denn die Leistungen gehen weit über die einer klassischen Unfallversicherung hinaus.

Als Unfälle gelten hier nämlich unter anderem auch Verletzungen der Haut, etwa durch Insektenstiche oder Zeckenbisse. Dadurch hervorgerufene Infektionskrankheiten wie Fleckfieber, Gelbfieber, Malaria oder Meningitis sind also versichert. Ebenfalls als Unfall gelten Infektionskrankheiten, die durch plötzliches Eindringen infektiöser Massen in Auge, Mund oder Nase hervorgerufen werden, wie z.B. Cholera, Diphtherie, Tuberkulose oder die typischen Kinderkrankheiten.

Eine einmalige Leistung wird fällig, wenn nach einem Unfall oder einer Infektion eine dauerhafte Beeinträchtigung zurückbleibt. Die Höhe der Versicherungsleistung richtet sich dabei nach dem Grad der Invalidität. Zusätzlich zahlt der Versicherer ab einem Invaliditätsgrad von 50% eine lebenslange monatliche Rente in der vereinbarten Höhe.

Ihnen stehen zwei Varianten zur Auswahl: Die Versicherungssumme sollte auf jeden Fall immer so gewählt werden, dass die Zahlung bei einer Vollinvalidität hoch genug ist, um eine dauerhafte finanzielle Versorgung zu gewährleisten, auch wenn die Eltern irgendwann einmal nicht mehr da sind. Die Standardabsicherung ist so angelegt, dass bei Anlage des Einmalkapitals zusammen mit der Rentenleistung eine lebenslange Rente von ca. 700 EUR zur Verfügung steht.

Besser ist allerdings die Wahl einer höheren Versicherungssumme, da oft einmalige Aufwendungen (z.B. für Reha-Maßnahmen oder für die bedarfsgerechte Anpassung des Wohnraums) einen Großteil der Kapitalleistung verschlingen.

Die Kapitalleistung ist progressiv, d.h. je höher der Invaliditätsgrad, desto stärker steigt die Entschädigungssumme. Dies führt dazu, dass im Härtefall - wenn also wirklich dauerhaft die Arbeitskraft beeinträchtigt ist - eine hohe Summe zur Verfügung steht. Während bei kleineren Verletzungen, die nicht zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Berufslebens führen, auch nur geringe Versicherungsleistungen erbracht werden müssen. Die eigentliche Versicherungssumme (auch Grundsumme genannt) kann so relativ niedrig bleiben, was sich spürbar günstig auf die Versicherungsprämie auswirkt.

Da sie speziell auf die Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet ist, enthält die Kinder-Invaliditätsversicherung noch einige kostenlose Highlights:
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Leistungsumfang

Versichert ist das im Versicherungsantrag und im Versicherungsschein namentlich als versicherte Person benannte Kind. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden täglich.

Folgende Versicherungssummen sind versichert. Werden zwei Summe genannt, gilt die erste Summe für den Standard-Tarif, die zweite Summe für den Premium-Tarif. Unfallversicherung: Der Versicherer zahlt bereits ab 1% Invaliditätsgrad. Die entsprechenden Tabellen sind in den Versicherungsbedingungen zu finden.

Die Unfallrente (die auch bei Kinder- und Infektionskrankheiten wie Mumps, Masern, Pocken, Windpocken usw. leistet) wird ab 50 % Invalidität in der vereinbarten Höhe gezahlt.
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Vertragsbeginn und Laufzeit

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig bezahlen. Rechtzeitig bedeutet, dass die Zahlung des Beitrags unmittelbar nach Erhalt des Versicherungsscheines und der Zahlungsaufforderung erfolgt.

Eintrittsalter für die Unfallversicherung:
Versicherbar sind Kinder von Geburt an bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

Vertragsende
Für die Unfallversicherung gilt:
Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kindertarif versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Bedingungen. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene. Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht: Sie zahlen den bisherigen Beitrag und die Versicherungssumme wird entsprechend reduziert oder Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und es wird ein entsprechend höherer Beitrag berechnet. Über Ihr Wahlrecht werden Sie rechtzeitig informiert. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, zahlen Sie den bisherigen Beitrag weiter und die Versicherungssummen werden reduziert.
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Versicherer

Risikoträger der Kinder-Invaliditätsversicherung ist die Generali Versicherung AG. Bei dem vorliegenden Tarif handelt es sich um ein Sonderkonzept, welches nur über einen Maklerverbund erhältlich ist. Deshalb ist der Aussteller der Police und die vertragsverwaltende Stelle die maxPool GmbH.

Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.

Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
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Hintergrund Kinderinvaliditätsversicherung

Das kostbarste Hab und Gut eines Menschen ist sicherlich sein Leben, seine Gesundheit und seine Arbeitskraft.

Leider gibt es keine Versicherung auf der Welt, die uns vor der Zerstörung dieser Dinge schützt. Im Falle eines Falles sollte aber wenigstens ausreichend Geld zur Verfügung stehen, damit es nicht zusätzlich zu finanziellen Problemen kommt.

Der Spieltrieb kleiner Kinder ist kaum zu bremsen – alles wird ausprobiert, nichts ist vor ihnen sicher. Die dabei lauernden Gefahren erkennen sie nicht. Daher passieren auch gerade in jungen Jahren die meisten Unfälle. Nicht selten sind bleibende Schäden und verminderte Berufschancen die Folge.

Bei Kindern ist ein dauerhafter Verlust oder die Einschränkung der Arbeitskraft auch deshalb besonders tragisch, weil der Gesetzgeber Kinder in einem solchen Fall nur unzureichend schützt.
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Kundeninformation und Versicherungsbedingungen Informations und Versicherungsnehmerpflichten
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