Rentenversicherung
Umfang der Rentenversicherung
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Wieso private Altersvorsorge?
Genießen Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand!
Möchten Sie Ihre freie Zeit vollends genießen, einfach auf nichts verzichten müssen und sich vielleicht lang aufgeschobene Träume erfüllen? Möchten Sie unbekümmert in die Zukunft blicken mit der Gewissheit ausgesorgt zu haben?
Eine rein gesetzliche Vorsorge allein reicht dafür nicht aus - garantiert jedoch eine private Altersvorsorge! Denn diese ist Ihren Wünschen und an Ihre persönliche Lebessituation angepasst und ermöglicht Ihnen so, dass Sie Ihr Leben auch im Alter in vollen Zügen auskosten können.
Für wen ist eine klassische Rentenversicherung interessant?
Wer sich finanziell für das Alter absichern möchte und dabei kein Risiko eingehen möchte, für den ist die klassische Rentenversicherung eine gute Möglichkeit, um Kapital anzusparen. Eine private Rentenversicherung ist für jeden interessant, der seinen Lebensstandard auch im Alter noch halten und ohne Geldsorgen seine Träume erfüllen möchte.
Leistungen
Wie das Wort Rentenversicherung schon sagt, soll eine private Rentenversicherung Ihre Rente im Alter sichern. Bei der Rentenversicherung wird ab einem bestimmten vorher festgelegten Zeitpunkt (Renteneintrittsalter) eine zusätzliche monatliche Rente gezahlt. Zusätzlich zur vereinbarten Rente erhalten Sie Zinsen auf ihr angespartes Kapital, die sogenannten Überschussanteile.
Verstirbt die versicherte Person vor Eintritt der Rente, kann eine Todesfallleistung mitversichert werden. Während der ersten Jahre des Rentenbezugs kann eine Rentengarantie vereinbart werden.
Vorteile gegenüber anderen Altersvorsorgeprodukten
- Die Rentenversicherung ist eine private Leibrentenversicherung, die versicherte Leistung wird also lebenslang an die versicherte Person ausgezahlt. Die Rentenversicherung deckt also das Langlebigkeitsrisiko eines Rentners ab, um ihn finanziell im Alter abzusichern.
- Die Rentenversicherung ist aufgrund ihrer Kalkulation eine sichere Sparform. Eine garantierte Mindestverzinsung ist gesetzlich vorgeschrieben, das Anlagerisiko trägt das Versicherungsunternehmen.
- Wahlweise kann statt der Rente auch eine Einmalauszahlung erfolgen (Kapitalwahlrecht).
Besteuerung
Die Beiträge einer Rentenversicherung werden aus dem Nettolohn gezahlt. Seit Januar 2005 sind die Prämien für eine private Rentenversicherung nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar.
Die Kapitalauszahlung einer Rentenversicherung wird grundsätzlich zu 100% besteuert. Beträgt die Versicherungsdauer jedoch mindestens 12 Jahre und erfolgt die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr, wird nur der Ertragsanteil (also die Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Kapitalleistung) im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens zu 50% besteuert. Monatliche Rentenzahlungen werden nur zu einem geringen Teil besteuert (bei einem Eintrittsalter von 65 Jahren z.B. nur mit 18%).