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Ponyhaftpflichtversicherung

 
ab jährlich
€52,36

Umfang der Ponyhaftpflichtversicherung

Versicherungsumfang

Versichert ist das Haftpflicht-Risiko als Halter von Tieren zu privaten Zwecken.

Zum Versicherungsschutz gehört
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Versicherungssummen

* hier gilt Selbstbeteiligung von 20%, mind. 100 Euro, max. 2.000 EUR je Schaden
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Versicherbare Tiere

Versichert werden können in diesem Tarif alle Pferdchen und Ponys gemäß unten stehender Rassenliste und außerdem: Pferdchen-Rassenliste
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Beitragsstabilität durch Schadenfreiheitsstufen

Im Schadensfall haben bekanntlich sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Recht einer Vertragskündigung. Gerade bei Tarifen mit besonders günstigen Prämien machen Versicherer gerne von diesem Recht Gebrauch. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass das günstige Prämienniveau auch auf Dauer gehalten werden kann. Um diese Vorgehensweise gar nicht erst anwenden zu müssen, hat sich der Versicherer bei diesem Tarif etwas Besonderes einfallen lassen. In Anlehnung an die Kfz-Versicherung, hat man auch hier Schadenfreiheitstabellen eingeführt.

So führen Entschädigungsleistungen des Versicherers zu eine Hochstufung, schadenfreie Jahre wiederum zu einer Stufung in die günstigeren Schadenfreiheitsklassen. Maßgebend für die Rückstufung aufgrund eines ersatzpflichtigen Schadens ist das Jahr, in dem der Versicherer erstmalig eine Zahlung geleistet hat. Die Stufungen erfolgen immer zu nächsten Hauptfälligkeit.

Für die Klassen „S 12“ bis einschließlich „S 8“ gilt ein genereller Selbstbehalt von 500 Euro je Schadensfall als vereinbart. Desweiteren wird abhängig von der Schadensfreiheitsklasse ein Zuschlag auf die Prämie fällig. Da es sich um eine TierHALTERhaftpflicht handelt, sind natürlich nur Schäden aus der Zeit relevant, in der sich das Tier im Besitz des Versicherungsnehmers bzw. des versicherten Personenkreises befand.

Stufe Zuschlag Vorschäden
N kein Zuschlag Keine Vorschäden
S1 10 % -
S2 10 % -
S3 10 % -
S4 20 % -
S5 30 % 1 Vorschaden
S6 40 % -
S7 50 % -
S8 60 % 2 Vorschäden
S9 70 % -
S10 80 % -
S11 90 % -
S12 100 % -
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Vertragsbeginn und Laufzeit

Der Vertrag läuft immer nur von Jahr zu Jahr, Sie können deshalb unter Einhaltung einer Drei-Monats-Frist jährlich kündigen. Der Vertrag erlischt selbstverständlich sofort, wenn das versicherte Tier stirbt. Natürlich müssen Sie dies dem Versicherer oder uns mitteilen.
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Versicherer

Risikoträger der Volkswohlbund. Bei dem vorliegenden Tarif handelt es sich um ein Sonderkonzept, welches nur über einen Maklerverbund erhältlich ist. Deshalb ist der Aussteller der Police und die vertragsverwaltende Stelle die maxPool GmbH .

Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.

Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
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Hintergrund Pony Haftpflichtversicherung

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt.
Das heißt im Klartext: Schädigt das Tier einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe, mit gegenwärtigem und künftigen Vermögen und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden! Deshalb: Schützen Sie sich ganz leicht und preiswert vor einem der größten Risiken, denen Sie ausgesetzt sind: dem finanziellen Bankrott durch Haftpflichtansprüche gegen Sie.
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Besondere Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen 2009 Informations und Versicherungsnehmerpflichten
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