Riesterrente
Highlights
- Mit "Sehr gut" von Stiftung Warentest
- Bis zu 89 % des Beitrages zahlt der Staat
- Bis zu 2.100 Euro jährlich steuerlich absetzbar
- Riester-Verträge sind Hartz IV-sicher
- Jetzt auch für die eigenen vier Wände einsetzbar
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Riesterrente
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Hintergrund - Warum "riestern"?
Das Fundament der gesetzlichen Rente wird immer dünner. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber die gesetzliche Rente gekürzt und wird sie auch weiter kürzen. So entsteht im Alter eine Versorgungslücke von bis zu 50 %.
Damit jeder die Möglichkeit hat, diese Lücke durch private Altersvorsorge zu schließen, hat der Gesetzgeber die Riester-Rente eingeführt. Mit staatlicher Unterstützung gelingt es so, den Lebensstandard im Alter zumindest annähernd zu erhalten.
Der Staat fördert die Riester-Rente auf zwei Arten. Zunächst erhält jeder eine so genannte Grundzulage. Für Kinder gibt es zusätzlich Kinderzulagen, so dass vor allem kinderreiche Familien von der Förderung profitieren.
Die Riester- oder Förderrente ist aber grundsätzlich für jeden interessant, der sie nutzen kann, da die Beiträge für die Riester-Rente bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Wer kann eine Riester-Rente abschließen?
Grundsätzlich kann jeder eine Riester-Rente abschließen, solange er rentenversicherungspflichtig ist.
Lediglich folgende Personenkreise können demnach
keine Riester-Rente abschließen:
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte,
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z. B. Apotheker, Ärzte und Tierärzte),
- geringfügig Beschäftigte (400 EUR), die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht aufstocken,
- Altersrentner,
- Teilweise Erwerbsgeminderte ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung
- Hausfrauen
- Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Achtung: Ist ein Ehepartner zulagenberechtigt, dann profitiert der andere Ehepartner davon und erhält, auch wenn er z. B. selbständig oder Hausfrau ist, trotzdem die volle staatliche Förderung.
Leistungen
Grundsätzlich wird die Riester-Rente als lebenslange Rente ausgezahlt, die Rentenzahlung setzt gleichzeitig mit der gesetzlichen Rente ein. Die Rente kommt zustande durch die Ansammlung von:
- Eigenen Beiträgen
- Staatlichen Zuschüssen
- und Gewinnen, die das angesammelte Kapital wähend der Laufzeit erwirtschaftet
Förderung
Der Staat zahlt einen jährlichen Zuschuss von 154 EUR für jeden Erwachsenen, 185 EUR für jedes Kind, das bis zum 31.12.07 geboren wurde und 300 EUR für jedes Kind, das ab dem 01.01.08 geboren wurde.
Berechnungsbeispiel
Christiane Müller hat 2007 sozialversicherungspflichtig 33.000 Euro verdient. Für ihre beiden Kinder Jonas und Svenja (12 und 15 Jahre alt) erhält sie Kindergeld und damit auch Riester-Kinderzulagen.
Vier Prozent des Bruttojahresgehaltes entsprechen 1.320 Euro. Für jedes Kind erhält sie 185 Euro, also 370 Euro. 1.320 Euro minus 370 Euro Kinderzulagen und minus 154 Euro Grundzulage ergeben 796 Euro, die sie im Laufe des Jahres selbst in Ihren Riester-Vertrag einzahlen muss (66,33 Euro pro Monat).
Die Förderquote von Frau Müller beträgt damit
39,7 Prozent.
Neu: Bei Rentenbeginn können bis zu 30% der angesparten Summe als einmalige Kapitalauszahlung entnommen werden.
Außerdem kann die Riester-Förderung neuerdings auch für die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum genutzt werden: Nach einem Beschluss vom 4.7.2008 hat die Regierung mit dem Eigenheimrentengesetz (EigRentG) somit wieder eine Möglichkeit der
Eigenheimförderung geschaffen.
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Vorteile des Tarifs
Der Tarif "Riester Care" von der Hanse Merkur hat eine Reihe von Vorteilen:
- Die eingezahlten Beiträge und die Zulagen sind sicher und garantiert.
- In den letzten drei Jahren wurden durchschnittlich 5 % Überschüsse ausgezahlt.
- Riester Care wurde von Stiftung Warentest mit "Sehr gut" bewertet.
- Riester Care ist flexibel, der Rentenbeginn kann nach dem 60sten Lebensjahr frei gewählt werden und bis zu 30 % des angesparten Kapitals können einmalig entnommen werden.
- Zuzahlungen sind jederzeit möglich.
- Das angesparte Kapital ist Hartz-IV-sicher.
Wichtiger Hinweis
Die Leistungsbeschreibung zur Riester-Rente ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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