Krankenzusatzversicherung für Kinder
Highlights
- Heilpraktiker bis 620 EUR im Jahr
- Brillen, Kontaktlinsen bis 255 EUR
- Zahnersatz inkl. Implantate und Inlays
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- sehr gut" laut Ökotest 06/2008, Finanztest 10/2005
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Krankenzusatzversicherung für Kinder
Krankenzusatzversicherung: Ambulante Leistungen
Im Baukastensystem können Sie den idealen Versicherungsschutz für Ihr Kind selbst zusammenstellen:
- Zahnersatz: Bis zu 95% des Rechnungsbetrags im Rahmen der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz.
- Brillen und Kontaktlinsen: Bis zu 80% der Kosten, maximal 190 EUR pro Jahr werden erstattet, diese Leistung ist um weitere 10% bis maximal 65 EUR aufstockbar. Gerade Kinderbrillen unterliegen in der Regel einem besonders hohen "Verschleiß".
- Heilmittel: Von Heilmitteln (z.B. Massagen und Krankengymnastik) werden 80% der Restkosten erstattet.
- Heilpraktikerleistungen: Alle Leistungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), inkl. der von Heilpraktikern verschriebenen Arzneimittel zu 70%, maximal 620 EUR im Jahr. Gerade bei Kindern muss es schließlich nicht immer die chemische Keule sein.
- Auslandskrankenversicherung: Ambulante und stationäre Behandlung infolge im Ausland akut auftretender Krankheiten oder Unfälle sowie einfache Zahnbehandlung, versichert sind alle Reisen bis zu drei Monaten in der ganzen Welt.
Krankenzusatzversicherung: Stationäre Leistungen
First Class im Krankenhaus:
Wenn Ihr Kind schon ins Krankenhaus muss, dann soll ihm die allerbeste Betreuung und Versorgung zugute kommen: Kurzfristige Termine, Chefarztbehandlung, Einzel- oder Zweibettzimmer – und natürlich der Besuch der Eltern zu jeder Tages- und Nachtzeit.
- Die Gesundheit Ihres Kindes sollten Sie in bewährte, sichere Hände legen. Wählen Sie den Arzt Ihres Vertrauens, selbstverständlich auch den Chefarzt.
- Auch sehr aufwändige Maßnahmen können durchgeführt werden. Lange Wartezeiten bei Spezialoperationen bleiben Ihrem Kind dabei erspart - Als Privatpatient bekommt es in der Regel kurzfristig einen Termin. Eine schnelle Behandlung kann für den Heilungserfolg entscheidend sein!
- In ruhiger Umgebung erholt man sich am besten. Als Privatpatient ist Ihr Kind je nach gewähltem Tarif in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht. Es wird individuell betreut und seine und Ihre persönlichen Wünsche finden Berücksichtigung.
Folgende wichtigen Vorteile genießt Ihr Kind zusätzlich im Ein- oder Zweibettzimmer:
- Der Kontakt mit der Familie ist wichtig. Sie und Ihre Familie
brauchen keine Rücksicht auf Besuchszeiten zu nehmen.
- Mit dem Telefon direkt am Bett können Sie Ihr Kind – je nach
Alter
– direkt erreichen.
- Der Fernseher im Zimmer macht den langen Tag im Krankenhaus
kurzweilig.
- Das eigene Bad garantiert Komfort
und Hygiene.
Entscheiden Sie, in welchem Krankenhaus oder in welcher Spezialklinik Ihr Kind gesund wird. Kostet das mehr als die gesetzliche Krankenkasse zahlt, übernimmt die Zusatzversicherung die restlichen Kosten.
Falls Sie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Leistungen des Chefarztes nicht für Ihr Kind in Anspruch nehmen, erhalten Sie als Ausgleich ein Krankenhaustagegeld zur freien Verfügung.
Ist Ihr Kind länger als drei Monate im Krankenhaus, übernimmt der Versicherer für die weitere Dauer der stationären Behandlung die Bezahlung Ihrer Beiträge für diese Versicherung.
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit
Versicherungsbeginn kann nur der erste Tag eines Monats sein. Anträge, die bis zum 15. eines Monats beim Versicherer eingehen, können mit Beginn des laufenden Monats, später eingehende Anträge frühestens zum 1. des Folgemonats angenommen werden. Der Versicherungsvertrag läuft bis zum nächsten 01.01. und dann noch zwei weitere Jahre. Danach verlängert sich die Laufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Grundsätzlich beträgt die Wartezeit für Krankenversicherungen 3 Monate. Für Zahnleistungen erhöht sich die Wartezeit auf 8 Monate. Die Wartezeiten entfallen bei unfallbedingten Leistungen.
Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Das ist ein sehr großer Vorteil für Sie. Stellen Sie sich vor, Sie müssen die Leistungen des Versicherers wegen einer Erkrankung in Anspruch nehmen oder Sie erkranken sogar chronisch. Würde der Versicherer nicht auf sein Kündigungsrecht verzichten, könnte er sich auf einfache Art und Weise seiner kranken Kunden entledigen und Sie würden Ihre Absicherung verlieren.
Versicherer
Der Versicherer ist die Victoria Versicherung, einer der größten, renommiertesten und erfahrensten deutschen Krankenversicherer.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund
Die Gesundheit Ihres Kindes ist das wertvollste Gut!
Ein Kind ist für Sie die Erfüllung und der Inbegriff von Glück, Geborgenheit und Liebe. Jedes Lächeln und jeder kleine Fortschritt Ihres Kindes erfüllt Sie mit Freude – genauso, wie jede Träne und jede kleine Schramme Ihnen schon fast das Herz bricht.
Sie möchten Ihr Kind behüten, es vor allen Gefahren schützen und selbst bestimmen, was das Richtige für seine Gesundheit ist:
Mit einer Kinderkrankenzusatzversicherung stellen Sie für Ihr Kind maximalen Schutz im Krankheitsfall sicher und verzichten auf keine dringend notwendige Maßnahme – unabhängig von den Kosten.
Denn Gesundheit kostet leider viel Geld. Und da die Gesetzlichen Krankenkassen nur noch die Grundversorgung gewährleisten, muss die bestmögliche Absicherung in Eigenverantwortung getragen werden.
Unsere Empfehlung:
Mit dem Abschluss der von uns empfohlenen privaten Krankenzusatzversicherung machen Sie jetzt den richtigen Schritt!
Sie ist modern, sie wird vom Versicherer an die jeweils aktuelle Gesetzeslage angepasst, der Versicherungsschutz kann Baustein für Baustein von Ihnen an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden und das alles bekommen Sie zu einem nahezu unschlagbar günstigen Preis.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Auszüge aus dem Versicherungsvertragsgesetz
Tarifbedingungen zu den Tarifen GE, GEP, GZ und KH
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Tarifbedingungen BestCare
Informations und Versicherungsnehmerpflichten