Krankenzusatzversicherung für Kinder
Highlights
- Günstige Beiträge für hervorragende Leistungen
- Bester Schutz und maximale Sicherheit für Ihr Kind
- 100% Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen bis 170 EUR
- Behandlung durch Spezialisten im Krankenhaus und Unterbringung im Zweibettzimmer
- Sanfte Medizin beim Heilpraktiker ist mitversichert (Testsieger Finanztest 10/2010)
- Hohe Leistungen für Zahnersatz
- Auslandskrankenversicherung inklusive (z.B. bei Schüleraustausch)
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Häufig gestellte Fragen
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Umfang der Krankenzusatzversicherung für Kinder
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Hintergrund zur Kinderkrankenzusatzversicherung
Die Gesundheit Ihres Kindes ist das wertvollste Gut!
Mit einer Kinderkrankenzusatzversicherung stellen Sie für Ihr Kind maximalen
Schutz im Krankheitsfall sicher.
Im stationären Bereich ist eine Krankenzusatzversicherung für eine
freie Krankenhauswahl, Ein- bzw. Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung möglich.
Im ambulanten Bereich können Sie mit einer Krankenzusatzversicherung Leistungen
für Brillen oder Kontaktlinsen, Heilpraktikerbehandlung bzw. die Nutzung
von Naturheilkunde, die Übernahme der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen
und ein Auslandsreisekrankenversicherungsschutz wählen.
Unsere Empfehlung für eine Absicherung Ihrer Kinder:
Das Ziel einer guten Kinderkrankenzusatzversicherung sollte sein, den gesetzlichen
Versicherungsschutz möglichst so zu ergänzen, dass - besonders wenn
Ihr Kind einmal schwerer erkrankt - die bestmögliche Versorgung gewährleistet
ist. Deshalb empfehlen wir für eine Kinderkrankenzusatzversicherung folgende
Prioritäten.
- Priorität 1:
Eine freie Krankenhauswahl und der Zugriff auf Spezialisten. Dies erreichen
Sie mit dem Baustein SG2.
- Priorität 2:
Zugriff auf alternative Medizin und Behandlungsmethoden. Dies erreichen Sie
mit dem Baustein ZH40.
- Priorität 3:
Eine Auslandskrankenversicherung. Damit im Urlaub, bei Schulausflügen, Schüleraustausch
u.s.w. eine gute Versorgung und im Ernstafall auch eine Überführung
nach Deutschland gewährleistet ist. Diesen Baustein enthält der Tarif WG.
- Priorität 4:
Die Absicherung eines Krankenhaustagegeldes, damit sich, bei einem längeren
Krankenhausaufenthalt, zumindest ein Elternteil intensiv um das Kind kümmern
und zur Not dafür auch einen unbezahlten Urlaub nehmen kann. Diesen Baustein enthält
der Tarif KH10.
- Priorität 5:
Jetzt erst kommen alle Bausteine die lediglich
dazu dienen eigene Kosten zu reduzieren wie Zuzahlungen zu Brillen, Hilfsmitteln
(Einlagen, Hörgeräte, Krankenfahrstühle u.s.w.) und Zahnersatz.
Tarif WG
Der Krankenversicherungs-Baustein WG übernimmt für Ihr Kind:
- 170 EUR für Brillen, wenn sich die Sehschärfe um 0,5 Dioptrien ändert, oder alle 3 Jahre. Dabei werden 100% des Rechnungsbetrages erstattet, es gibt also keinen prozentualen Eigenanteil.
- 550 EUR jährlich für große Hilfsmittel, nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Große Hilfsmittel sind z.B. Hörgeräte, Insulinpumpen, Prothesen, Krankenfahrstühle, Dialysegeräte und ähnliche Geräte. Auch hier werden 100% der Restkosten erstattet, es gibt auch hier keinen prozentualen Selbstbehalt.
- 14 EUR Kurtagegeld, für jeden Tag eines notwendigen Kuraufenthaltes, der von der Krankenkasse oder Rentenversicherung übernommen wird.
- Auslandskrankenversicherung für Auslandsreisen bis zu 45 Tage.
Mit dem Baustein WG sichern Sie Ihrem Kind eine optimale Versorgung für die wichtigsten ambulanten Leistungen.
Tarif ZH40
Der Krankenversicherungs-Baustein ZH40 übernimmt für Ihr Kind:
- 40% des Rechnungsbetrages für Zahnersatz zusammen mit den Leistungen
der gesetzlichen Krankenkasse maximal 90% des Rechnungsbetrages. Als Zahnersatz
gelten Zahnprothese, Kronen, Brücken, Implantate und Inlays. Für Zahnersatz
wird in den ersten beiden Jahren insgesamt maximal 3.000 EUR, in den ersten
vier Kalenderjahren insgesamt maximal 6.000 EUR erstattet, ab dem 5. Jahr
und grundsätzlich bei Unfällen entfällt diese Einschränkung.
- 80% für Behandlungen durch Heilpraktiker, gemessen am Rechnungsbetrag
inklusive der verordneten Arznei-, Verband und Hilfsmittel. Maximal werden
800 EUR pro Jahr erstattet.
Erstattungsfähig sind alle Leistungen die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker
(GebüH) aufgeführt sind. Sollte eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ) möglich sein, wird maximal der Höchstsatz der GOÄ erstattet, ansonsten
gilt der Höchstsatz der GebüH. Für Behandlungen durch Heilpraktiker werden
im ersten Kalenderjahr bis zu 100 EUR erstattet, im zweiten Kalenderjahr bis
zu 200 EUR, ab dem dritten Jahr entfällt diese Einschränkung..
- Der Tarif ZH40 war Testsieger im Bereich Heilpraktiker-Leistungen
(Finanztest 10/2010) und lieferte auch im Bereich Zahnersatz ein
überdurchschnittliches Ergebnis!
Mit dem Baustein ZH40 sichern Sie Ihr Kind im Bereich Zahnersatz und Naturheilkunde
optimal ab!
Tarif SG2 und KH10
Der Krankenversicherungs-Baustein SG2 übernimmt für Ihr Kind:
- 100% der Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen durch Spezialisten und Chefärzte
- 100% der Kosten für die gesonderte Unterkunft in einem komfortablen Zweibettzimmer
- Freie Krankenhauswahl, inkl. Transportkosten
- Bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung (3,5facher Satz)
- inkl. Aufnahme- und Abschlussuntersuchung.
- Auch stationäre Psychotherapie wird erstattet.
- Erbringt die gesetzliche Krankenkasse keine Vorleistung oder bei Verzicht auf die gesonderte Behandlung und Unterbringung wird als Ersatz für die Unterbringung täglich 18 EUR und als Ersatz für die ärztliche Behandlung ebenfalls täglich 18 EUR gezahlt.
Sie erhalten im Tarif KH10 für jeden Tag eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes das vereinbarte Tagegeld. Über das Geld können Sie frei verfügen. Das kann bei einem längerem Aufenthalt wichtig werden, z.B. wenn ein Elternteil beim Kind bleiben möchte - was für den Genesungsvortschritt u.U. entscheidend sein kann - und dafür vielleicht sogar unbezahlten Urlaub nehmen muss (900 Euro Absicherung im Monat kosten gerade einmal 1,20 EUR Beitrag!). Aber auch Ausgaben für Telefon, Fernsehen, Fahrtkosten, individuelle Verpflegung u.s.w. können damit abgedeckt werden.
Mit den Tarifen SG2 und KH10 sichern Sie Ihrem Kind also eine optimale Versorgung im Krankenhaus.
Wartezeiten, Vertragsbeginn und Laufzeit
Versicherungsbeginn kann nur der erste Tag eines Monats sein. Anträge, die bis zum 15. eines Monats beim Versicherer eingehen, können mit Beginn des laufenden Monats, später eingehende Anträge frühestens zum 1. des Folgemonats angenommen werden.
Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von zwei Versicherungsjahren abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um je ein Versicherungsjahr, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird. Als Versicherungsjahr gilt die Zeit vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres, das erste Versicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum nächsten 30.06. Sie können die Kinderkrankenzusatzversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ordentlich kündigen.
Grundsätzlich beträgt die Wartezeit für Krankenversicherungen 3 Monate. Für Zahnleistungen erhöht sich die Wartezeit auf 8 Monate. Die Wartezeiten entfallen bei unfallbedingten Leistungen, sowie für die Auslandsreise-Krankenversicherung.
Vertragsdetails
Wer ist versicherbar?
Versichert werden können Kinder, die im Rahmen einer Familienmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Kinder, die privat versichert sind oder einen Anspruch auf Beihilfe haben, können diese Krankenzusatzversicherung leider nicht abschließen, da eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zwingend erforderlich ist.
Die Süddeutsche Krankenversicherung verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht!
Das ist ein sehr großer Vorteil für Sie. Stellen Sie sich vor, Sie müssen die Leistungen des Versicherers wegen einer Erkrankung in Anspruch nehmen oder Sie erkranken sogar chronisch. Würde der Versicherer nicht auf sein Kündigungsrecht verzichten, könnte er sich auf einfache Art und Weise seiner kranken Kunden entledigen und Sie würden Ihre Absicherung verlieren.
Versicherer
Versicherer der Kinderkrankenzusatzversicherung ist die Süddeutsche Krankenversicherung VVaG (SDK). Die SDK wurde 1926 gegründet und betreut heute über 450.000 Versicherte. Als Mitglieder eines Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) profitieren die Versicherungsnehmer von dauerhaft guten Leistungen und günstigen Prämien.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen, Tarifbedingungen, Produktinformationsblatt