Krankenzusatzversicherung für Kinder

 
ab Monatsbeitrag
€1,32

Umfang der Krankenzusatzversicherung für Kinder

Krankenzusatzversicherung: Ambulante Leistungen

Im Baukastensystem können Sie den idealen Versicherungsschutz für Ihr Kind selbst zusammenstellen:
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Krankenzusatzversicherung: Stationäre Leistungen

First Class im Krankenhaus:

Wenn Ihr Kind schon ins Krankenhaus muss, dann soll ihm die allerbeste Betreuung und Versorgung zugute kommen: Kurzfristige Termine, Chefarztbehandlung, Einzel- oder Zweibettzimmer – und natürlich der Besuch der Eltern zu jeder Tages- und Nachtzeit. Folgende wichtigen Vorteile genießt Ihr Kind zusätzlich im Ein- oder Zweibettzimmer: Entscheiden Sie, in welchem Krankenhaus oder in welcher Spezialklinik Ihr Kind gesund wird. Kostet das mehr als die gesetzliche Krankenkasse zahlt, übernimmt die Zusatzversicherung die restlichen Kosten.

Falls Sie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Leistungen des Chefarztes nicht für Ihr Kind in Anspruch nehmen, erhalten Sie als Ausgleich ein Krankenhaustagegeld zur freien Verfügung.
Ist Ihr Kind länger als drei Monate im Krankenhaus, übernimmt der Versicherer für die weitere Dauer der stationären Behandlung die Bezahlung Ihrer Beiträge für diese Versicherung.
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Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit

Versicherungsbeginn kann nur der erste Tag eines Monats sein. Anträge, die bis zum 15. eines Monats beim Versicherer eingehen, können mit Beginn des laufenden Monats, später eingehende Anträge frühestens zum 1. des Folgemonats angenommen werden. Der Versicherungsvertrag läuft bis zum nächsten 01.01. und dann noch zwei weitere Jahre. Danach verlängert sich die Laufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Grundsätzlich beträgt die Wartezeit für Krankenversicherungen 3 Monate. Für Zahnleistungen erhöht sich die Wartezeit auf 8 Monate. Die Wartezeiten entfallen bei unfallbedingten Leistungen.

Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Das ist ein sehr großer Vorteil für Sie. Stellen Sie sich vor, Sie müssen die Leistungen des Versicherers wegen einer Erkrankung in Anspruch nehmen oder Sie erkranken sogar chronisch. Würde der Versicherer nicht auf sein Kündigungsrecht verzichten, könnte er sich auf einfache Art und Weise seiner kranken Kunden entledigen und Sie würden Ihre Absicherung verlieren.
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Versicherer

Der Versicherer ist die Victoria Versicherung, einer der größten, renommiertesten und erfahrensten deutschen Krankenversicherer.

Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.

Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
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Hintergrund

Die Gesundheit Ihres Kindes ist das wertvollste Gut!

Ein Kind ist für Sie die Erfüllung und der Inbegriff von Glück, Geborgenheit und Liebe. Jedes Lächeln und jeder kleine Fortschritt Ihres Kindes erfüllt Sie mit Freude – genauso, wie jede Träne und jede kleine Schramme Ihnen schon fast das Herz bricht.

Sie möchten Ihr Kind behüten, es vor allen Gefahren schützen und selbst bestimmen, was das Richtige für seine Gesundheit ist:

Mit einer Kinderkrankenzusatzversicherung stellen Sie für Ihr Kind maximalen Schutz im Krankheitsfall sicher und verzichten auf keine dringend notwendige Maßnahme – unabhängig von den Kosten.

Denn Gesundheit kostet leider viel Geld. Und da die Gesetzlichen Krankenkassen nur noch die Grundversorgung gewährleisten, muss die bestmögliche Absicherung in Eigenverantwortung getragen werden.

Unsere Empfehlung:
Mit dem Abschluss der von uns empfohlenen privaten Krankenzusatzversicherung machen Sie jetzt den richtigen Schritt!

Sie ist modern, sie wird vom Versicherer an die jeweils aktuelle Gesetzeslage angepasst, der Versicherungsschutz kann Baustein für Baustein von Ihnen an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden und das alles bekommen Sie zu einem nahezu unschlagbar günstigen Preis.
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Auszüge aus dem Versicherungsvertragsgesetz Tarifbedingungen zu den Tarifen GE, GEP, GZ und KH Allgemeine Versicherungsbedingungen Tarifbedingungen BestCare Informations und Versicherungsnehmerpflichten
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