Krankenzusatzversicherung für Kinder

 
z.B. monatlich
€7,78
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Umfang der Krankenzusatzversicherung für Kinder

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Hintergrund zur Kinderkrankenzusatzversicherung

Die Gesundheit Ihres Kindes ist das wertvollste Gut!

Mit einer Kinderkrankenzusatzversicherung stellen Sie für Ihr Kind maximalen Schutz im Krankheitsfall sicher.

Im stationären Bereich ist eine Krankenzusatzversicherung für eine freie Krankenhauswahl, Ein- bzw. Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung möglich.

Im ambulanten Bereich können Sie mit einer Krankenzusatzversicherung Leistungen für Brillen oder Kontaktlinsen, Heilpraktikerbehandlung bzw. die Nutzung von Naturheilkunde, die Übernahme der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und ein Auslandsreisekrankenversicherungsschutz wählen.

Unsere Empfehlung für eine Absicherung Ihrer Kinder:

Das Ziel einer guten Kinderkrankenzusatzversicherung sollte sein, den gesetzlichen Versicherungsschutz möglichst so zu ergänzen, dass - besonders wenn Ihr Kind einmal schwerer erkrankt - die bestmögliche Versorgung gewährleistet ist. Deshalb empfehlen wir für eine Kinderkrankenzusatzversicherung folgende Prioritäten.

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Tarif WG

Der Krankenversicherungs-Baustein WG übernimmt für Ihr Kind: Mit dem Baustein WG sichern Sie Ihrem Kind eine optimale Versorgung für die wichtigsten ambulanten Leistungen.
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Tarif ZH40

Der Krankenversicherungs-Baustein ZH40 übernimmt für Ihr Kind: Mit dem Baustein ZH40 sichern Sie Ihr Kind im Bereich Zahnersatz und Naturheilkunde optimal ab!
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Tarif SG2 und KH10

Der Krankenversicherungs-Baustein SG2 übernimmt für Ihr Kind: Sie erhalten im Tarif KH10 für jeden Tag eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes das vereinbarte Tagegeld. Über das Geld können Sie frei verfügen. Das kann bei einem längerem Aufenthalt wichtig werden, z.B. wenn ein Elternteil beim Kind bleiben möchte - was für den Genesungsvortschritt u.U. entscheidend sein kann - und dafür vielleicht sogar unbezahlten Urlaub nehmen muss (900 Euro Absicherung im Monat kosten gerade einmal 1,20 EUR Beitrag!). Aber auch Ausgaben für Telefon, Fernsehen, Fahrtkosten, individuelle Verpflegung u.s.w. können damit abgedeckt werden.

Mit den Tarifen SG2 und KH10 sichern Sie Ihrem Kind also eine optimale Versorgung im Krankenhaus.
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Wartezeiten, Vertragsbeginn und Laufzeit

Versicherungsbeginn kann nur der erste Tag eines Monats sein. Anträge, die bis zum 15. eines Monats beim Versicherer eingehen, können mit Beginn des laufenden Monats, später eingehende Anträge frühestens zum 1. des Folgemonats angenommen werden.

Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von zwei Versicherungsjahren abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um je ein Versicherungsjahr, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird. Als Versicherungsjahr gilt die Zeit vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres, das erste Versicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum nächsten 30.06. Sie können die Kinderkrankenzusatzversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ordentlich kündigen.

Grundsätzlich beträgt die Wartezeit für Krankenversicherungen 3 Monate. Für Zahnleistungen erhöht sich die Wartezeit auf 8 Monate. Die Wartezeiten entfallen bei unfallbedingten Leistungen, sowie für die Auslandsreise-Krankenversicherung.
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Vertragsdetails

Wer ist versicherbar?
Versichert werden können Kinder, die im Rahmen einer Familienmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Kinder, die privat versichert sind oder einen Anspruch auf Beihilfe haben, können diese Krankenzusatzversicherung leider nicht abschließen, da eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zwingend erforderlich ist.

Die Süddeutsche Krankenversicherung verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht!
Das ist ein sehr großer Vorteil für Sie. Stellen Sie sich vor, Sie müssen die Leistungen des Versicherers wegen einer Erkrankung in Anspruch nehmen oder Sie erkranken sogar chronisch. Würde der Versicherer nicht auf sein Kündigungsrecht verzichten, könnte er sich auf einfache Art und Weise seiner kranken Kunden entledigen und Sie würden Ihre Absicherung verlieren.
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Versicherer

Versicherer der Kinderkrankenzusatzversicherung ist die Süddeutsche Krankenversicherung VVaG (SDK). Die SDK wurde 1926 gegründet und betreut heute über 450.000 Versicherte. Als Mitglieder eines Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) profitieren die Versicherungsnehmer von dauerhaft guten Leistungen und günstigen Prämien.

Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.

Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen, Tarifbedingungen, Produktinformationsblatt
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