Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Highlights
- Pauschale Prämienberechnung pro Mieteinheit
- Auch Kosten für außergerichtliche Mahnverfahren versichert
- Deckungssumme unbegrenzt
- Großer und zuverlässiger Versicherer als Partner
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Häufig gestellte Fragen
nur vierteljährlich
€46,00
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Umfang der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
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Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für Sie und Ihre Familie als Versicherungsnehmer
in der im Antrag/Versicherungsvertrag bezeichneten Eigenschaft als
- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter*,
- Pächter* oder Nutzungsberechtigter
des im Antrag/Versicherungsvertrag bezeichneten Grundstücks, Gebäudes
oder Gebäudeteils.
* nur private Pacht- und Mietverträge
Versicherungssummen
- Deckungssumme unbegrenzt
- Weltweit 100.000,00 EUR
- Strafkaution im In- und Ausland 100.000,00 EUR
- Selbstbehalt für Vermieterrisiken pro Schadenfall 200,00 €
Leistungsumfang
Für Mieter/Pächter
Kostenschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung
rechtlicher Interessen aus privaten Miet- und Pachtverhältnissen.
Für Grundstückseigentümer, Vermieter, Verpächter
Kostenschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung
rechtlicher Interessen aus Vermietung bzw. Verpachtung und aus dinglichen Rechten
an Grundstücken.
Dieser umfassende Versicherungsschutz beinhaltet folgende Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz für das versicherte Objekt
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Straf-Rechtsschutz
passiv und aktiv (Opfer-Rechtsschutz)
- Ordnungswidrigkeiten-
- Rechtsschutz
Leistungsbeispiel - Räumungsklage
Unser VN versichert sich als Vermieter einer Eigentumswohnung, die er als Steuersparmodell mit etwas Eigenkapitaleinsatz erworben hat.
Der Mieter der Wohnung überschuldet sich so, dass er schließlich seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht mehr nachkommen kann, d. h. er zahlt keine Miete mehr.
Allerdings zieht der Mieter auch nicht aus, so dass der wirtschaftliche Schaden unseres VN von Monat zu Monat größer wird - er muss schließlich der Bank monatlich die Hypothekenzinsen überweisen.
Als sich keine Besserung bei dem Mieter abzeichnet, kündigt unser VN schließlich den Mietvertrag. Der Mieter zieht nicht aus. Der Vermieter muss eine Räumungsklage vor Gericht betreiben - allein bis er den Termin vor Gericht bekommt vergehen wieder 6 Monate. Seine Anwalts- und Gerichtskosten müsste er ohne Rechtsschutzversicherung selbst tragen müssen, denn beim Mieter ist nichts zu holen.
Mit dem rechtswirksamen Räumungsbeschluss des Gerichts kann er einen Gerichtsvollzieher veranlassen, die Wohnung zu räumen.
Der Gerichtsvollzieher beauftragt eine Umzugsfirma, die verwertbare Gegenstände aus der Wohnung bis zur Zwangsversteigerung gebührenpflichtig einlagert, den Rest, teilweise gebührenpflichtig entsorgt.
Auch die Kosten des Gerichtsvollziehers bei der Zwangsräumung (bei einer 3-Zimmer Wohnung ca. 5.000 Euro) übernimmt die Rechtsschutzversicherung, aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Mieters als "gegnerische Partei".
Besonderheiten
- Deckungssumme unbegrenzt
- Die Selbstbeteiligung wird je Schadensfall nur 1x angerechnet, auch wenn
mehrere Leistungsarten betroffen sind
- Keine Anrechnung der Selbstbeteiligung, wenn:
1. Der Rechtsschutzfall mit der Erstberatung abgeschlossen ist, oder
2. In Auslandsschadenfällen bei Zahlungen an ausländische Rechtsanwälte
- Kein Ratenzuschlag bei unterjähriger Zahlungsweise
- Weltweiter Versicherungsschutz (zum Beispiel Urlaub oder auch beruflicher
Aufenthalt)
- Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit/Wartezeit im Leistungsfall,
sofern der Vertrag mindestens 5 Jahre bei der RECHTSSCHUTZ UNION besteht.
- Sofern bei einem VR-Wechsel zur RU der Vorversicherer im Schadenfall Kostenschutz verweigert, (obwohl der Versicherungsfall während der Wirksamkeit des Vorvertrages eingetreten ist) wird die RU Kostenschutz gewähren (gleichen Leistungsumfang vorausgesetzt).
- Prüfung der Erfolgsaussicht im 2-Stufen-Verfahren
1. Stufe: Stichentscheid (durch eigenen Rechtsanwalt)
2. Stufe: Schiedsgutachterverfahren
die RECHTSSCHUTZ UNION trägt immer die Kosten der Verfahren
- Folgeereignistheorie im Schadenersatz-Rechtsschutz
- Schieds- und Schlichtungsverfahren bis zur 2-fachen Höhe der Gebühren eines staatlichen Gerichtes


Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit
Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr und verlängert sich stillschweigend immer um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht drei Monate vor Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Bei der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung gibt es eine Wartezeit von 3 Monaten.
Versicherer
Der Versicherer ist die Rechtsschutz Union Versicherungs-AG aus München, einer der größten und zuverlässigsten Rechtsschutzversicherer Deutschlands zugehörig zum Alte Leipziger Unternehmensverbund mit mittlerweile über 370.000 Kunden.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund
Grundeigentum zu besitzen ist eine feine Sache. Oft lässt sich durch die Vermietung von Wohnungen das
eigene Einkommen, gerade im Rentenalter erheblich aufbessern.
Dieses »Gut« zu besitzen, ist andererseits mit erheblichen Kosten verbunden.
Rechtliche Auseinandersetzungen sind in diesem Bereich sehr häufig und aufgrund der Streitwerte unter
Umständen mit sehr hohen Kosten verbunden. Die möglichen Themen für einen Rechtsstreit reichen dabei von
- Auseinandersetzungen mit Nachbarn über Fragen der gerechtfertigten Miethöhe bzw. Höhe der Nebenkosten,
- Differenzen mit der Eigentümergemeinschaft oder dem Verwalter einer Wohnanlage bis hin zu
- Kündigungen bei vermieteten Wohneinheiten, z. B. wegen Eigenbedarfs.
Es ist daher im Streitfall ein beruhigendes Gefühl, sein »Heim/Eigentum« mit einem spezialisierten Anwalt
»verteidigen« zu können, ohne unkalkulierbare Kosten riskieren zu müssen.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen ARB2007
Informations und Versicherungsnehmerpflichten