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Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

 
nur vierteljährlich
€46,00
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Umfang der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

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Versicherungsschutz

Versicherungsschutz besteht für Sie und Ihre Familie als Versicherungsnehmer in der im Antrag/Versicherungsvertrag bezeichneten Eigenschaft als * nur private Pacht- und Mietverträge
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Versicherungssummen

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Leistungsumfang

Für Mieter/Pächter
Kostenschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privaten Miet- und Pachtverhältnissen.
Für Grundstückseigentümer, Vermieter, Verpächter
Kostenschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Vermietung bzw. Verpachtung und aus dinglichen Rechten an Grundstücken.

Dieser umfassende Versicherungsschutz beinhaltet folgende Leistungsarten:
Leistungsbeispiel - Räumungsklage

Unser VN versichert sich als Vermieter einer Eigentumswohnung, die er als Steuersparmodell mit etwas Eigenkapitaleinsatz erworben hat.
Der Mieter der Wohnung überschuldet sich so, dass er schließlich seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht mehr nachkommen kann, d. h. er zahlt keine Miete mehr.
Allerdings zieht der Mieter auch nicht aus, so dass der wirtschaftliche Schaden unseres VN von Monat zu Monat größer wird - er muss schließlich der Bank monatlich die Hypothekenzinsen überweisen.
Als sich keine Besserung bei dem Mieter abzeichnet, kündigt unser VN schließlich den Mietvertrag. Der Mieter zieht nicht aus. Der Vermieter muss eine Räumungsklage vor Gericht betreiben - allein bis er den Termin vor Gericht bekommt vergehen wieder 6 Monate. Seine Anwalts- und Gerichtskosten müsste er ohne Rechtsschutzversicherung selbst tragen müssen, denn beim Mieter ist nichts zu holen.
Mit dem rechtswirksamen Räumungsbeschluss des Gerichts kann er einen Gerichtsvollzieher veranlassen, die Wohnung zu räumen.
Der Gerichtsvollzieher beauftragt eine Umzugsfirma, die verwertbare Gegenstände aus der Wohnung bis zur Zwangsversteigerung gebührenpflichtig einlagert, den Rest, teilweise gebührenpflichtig entsorgt.
Auch die Kosten des Gerichtsvollziehers bei der Zwangsräumung (bei einer 3-Zimmer Wohnung ca. 5.000 Euro) übernimmt die Rechtsschutzversicherung, aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Mieters als "gegnerische Partei".
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Besonderheiten

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Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit

Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr und verlängert sich stillschweigend immer um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht drei Monate vor Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.

Bei der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung gibt es eine Wartezeit von 3 Monaten.
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Versicherer

Der Versicherer ist die Rechtsschutz Union Versicherungs-AG aus München, einer der größten und zuverlässigsten Rechtsschutzversicherer Deutschlands zugehörig zum Alte Leipziger Unternehmensverbund mit mittlerweile über 370.000 Kunden.

Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.

Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
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Hintergrund

Grundeigentum zu besitzen ist eine feine Sache. Oft lässt sich durch die Vermietung von Wohnungen das eigene Einkommen, gerade im Rentenalter erheblich aufbessern.
Dieses »Gut« zu besitzen, ist andererseits mit erheblichen Kosten verbunden.
Rechtliche Auseinandersetzungen sind in diesem Bereich sehr häufig und aufgrund der Streitwerte unter Umständen mit sehr hohen Kosten verbunden. Die möglichen Themen für einen Rechtsstreit reichen dabei von Es ist daher im Streitfall ein beruhigendes Gefühl, sein »Heim/Eigentum« mit einem spezialisierten Anwalt »verteidigen« zu können, ohne unkalkulierbare Kosten riskieren zu müssen.
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen ARB2007 Informations und Versicherungsnehmerpflichten
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