Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Umfang der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Versicherungsumfang
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und / oder Grundbesitzer z.B. als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter, Mieter.
Versichert sind hierbei Ansprüche aus Verstoß gegen die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegenden Pflichten (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte, Schneeräumen auf Bürgersteigen und Fahrdamm).
Übt der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Beruf oder Betrieb aus, wird Versicherungsschutz für das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz nur durch eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gewährt.
Eingeschlossen ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten, für
- Neubauten
- Umbauten
- Reparaturen
- Abbruch- und Grabearbeiten
Mitversichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht
- des Versicherungsnehmers als früherer Besitzer (§ 836 Abs.2 BGB), wenn die Versicherung bereits bei Besitzwechsel bestand;
- für Personen, die vom Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt wurden.
- des Versicherungsnehmers aus Besitz und Verwaltung von motorgetriebenen Haus- und Gartengeräten (Rasenmäher Schneefräse usw.). Diese Geräte dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht versicherungspflichtig sein (§18StVZO und PflVG).
- der Zwangs- und Konkursverwalter in dieser Eigenschaft
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme dieser Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung beträgt wahlweise
- 3.000.000 Euro
- 6.000.000 Euro
- 11.000.000 Euro
pauschal für Personen-, Sach und Vermögensschäden.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Vertrag dieser Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung läuft immer nur von Jahr zu Jahr, Sie können deshalb unter Einhaltung einer Drei-Monats-Frist jährlich, jeweils zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten bestehen nach einem Schadensfall oder bei einer Prämienerhöhung des Versicherers.
Versicherer
Riskoträger dieser Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist die Alte Leipziger Versicherung, eine der größten und mit 185-jähriger Erfahrung im Sachversicherungsgeschäft auch eine der ältesten Versicherungsgesellschaften Deutschlands. Bei dem vorliegenden Tarif handelt es sich um ein Sonderkonzept, welches nur über einen Maklerverbund erhältlich ist. Deshalb ist der Aussteller der Police und die vertragsverwaltende Stelle die Degenia Versicherungsdienst AG.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund: Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Vermieter von Einfamilienhäusern kommen mit der Privathaftpflicht allein nicht aus. Da kann es Unfälle im Treppenhaus geben oder im unbeleuchteten Keller, Fußgänger können im Winter auf dem glatten Gehweg ausrutschen: Eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz wird erforderlich.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung dieser Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Informationen zum Versicherer
Produktinformationsblatt
Allgemeine Versicherungsbedingungen und Tarifbedingungen
Informations und Versicherungsnehmerpflichten