Gewerberechtsschutz
Umfang der Gewerberechtsschutz
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Hintergrund
Rechtsschutz ist heute wichtiger denn je!
- In einem modernen Industriestaat sind besonders Gewerbetreibende/Selbständige einer Flut von Gesetzen und Verordnungen, Geboten und Verboten ausgesetzt.
- So kommt es nicht selten zu Missverständnissen und Verstößen. Rechtliche Auseinandersetzungen sind die Folge.
- Rechtsstreitigkeiten betreffen direkt oder indirekt immer Vermögen und
Geld.
- Für Anwälte, Gerichte und Sachverständige zahlen Sie bei hohen
Streitwerten enorme Beträge.
- Gerade Rechtsstreitigkeiten im Firmenbereich erfordern meist Sachverständigen-Gutachten und gehen fast immer durch mehrere Instanzen.
Damit Sie nicht schon in Anbetracht der hohen Kosten auf Ihr gutes Recht
verzichten müssen, ist die Leistung dieser kombinierten Firmenrechtsschutz-Versicherung nach § 28 ARB fast unerlässlich, denn die Versicherung übernimmt Ihr Kostenrisiko und gewährt Ihnen das Recht der freien
Anwaltswahl im Rahmen der versicherten Leistungen.
Möglicher Umfang des Versicherungsschutzes und versicherter Personenkreis
Gewerbliche Komponente
Die Gewerberechtsschutzversicherung schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als Gewerbetreibenden/Selbständigen
im Verkehrs-Bereich
- als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder vorübergehend
zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger
- als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge
- als Fahrer von fremden Fahrzeugen
- als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer
- Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert, bei gewerblicher Nutzung jedoch ohne Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt
- In der Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich die Versicherungs-Verträge, die Dritte für die Fahrzeuge des Versicherungsnehmers abschließen
im beruflichen Bereich
- Der von Ihnen bestellte berufliche Vertreter ist versichert sowie die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie, auch bei der Benutzung ihrer eigenen Motorfahrzeuge während von Ihnen angewiesener Dienstfahrten und als Fahrer von fremden, in Obhut gegebenen Fahrzeugen.
im Grundstückseigentum- und Miet-Bereich
- als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller gewerblich selbstgenutzten Objekte (ohne Vermietung) mit dazugehöriger/n Garage/n oder Kraftfahrzeug-Abstellplätzen.
im Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihren beruflichen und privaten
Versicherungsverträgen
im umfassenden Spezial-Straf-Rechtsschutz
- beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen gegen Sie im privaten, beruflichen und ehrenamtlichen Bereich
- keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch
rechtskräftigen Strafbefehl
- für Ihre Mitarbeiter im beruflichen Bereich
Vorsorge-Rechtsschutz für alle neu hinzukommende Risiken
- mit tariflich maximalem Leistungsumfang
- mit geringstmöglichem Selbstbehalt
- ohne Wartezeit für neu hinzukommende Risiken
Private Komponente
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie, das heißt:
- Ihr Ehegatte oder der nicht eheliche Lebenspartner
- Ihre minderjährigen und unverheirateten, volljährigen Kinder ohne Altersgrenze, letztere längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten
- Ihre, die Ihres Ehegatten oder Ihres nicht ehelichen Lebenspartners mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden, alleinstehenden Elternteile.
im Verkehrs-Bereich
- als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen oder vorübergehend zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger
- als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge
- als Fahrer von fremden Fahrzeugen
- als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer.
- Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind mitversichert, bei gewerblicher Nutzung ohne Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
- Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt.
- In der Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich die Versicherungs-Verträge, die Dritte für die Fahrzeuge des Versicherungsnehmers abschließen.
im beruflichen Bereich
- die Ausübung nicht selbständiger Tätigkeiten
im privaten Bereich
- auch als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer
im Grundstückseigentum- und Miet-Bereich
- für Sie und Ihre Familie als Eigentümer und Mieter aller selbstgenutzten Wohneinheiten im Inland – ohne Vermietung – mit dazugehörigen Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätzen.
Leistungen der Gewerberechtsschutzversicherung
Die Gewerberechtsschutzversicherung kann folgende Versicherungsleistungen erbringen, sofern Sie eingeschlossen werden.
- Versicherungssumme
- je Rechtsschutzfall unbegrenzt
- Weltweit unbegrenzt
- zusätzlich für Strafkautionsdarlehen im In- und Ausland unbegrenzt
- Die gesetzliche Vergütung eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes Ihrer Wahl.
- Die Kosten eines Korrespondenzanwaltes bei einem Rechtsschutzfall im Ausland sowie bei inländischen Zivilprozessen. Voraussetzung ist, dass Sie mehr als 100 km Luftlinie vom Gerichtsort entfernt wohnen.
- Gerichtlich festgesetzte Kosten für das Gericht, Sachverständigen und Zeugen, die das Gericht beizieht, die gegnerische Nebenklage die Kosten des Gerichtsvollziehers.
- Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur 2-fachen
Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts in erster Instanz entstehen.
- Die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige.
- Die Kosten eines technischen Sachverständigen in Verkehrs-, Straf- und
Bußgeldverfahren sowie bei Kfz-Kauf und Reparaturverträgen.
- Die Kosten eines in- oder ausländischen Sachverständigen für Geltendmachung
von Ersatzansprüchen wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigungen
eines Motorfahrzeuges zu Lande.
- Die Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im Ausland reisen
müssen, weil Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde (einschließlich
Tage- und Übernachtungsgeld).
- Die Prozesskosten des Gegners, falls Sie zu deren Erstattung verpflichtet
sind.
- Übersetzungskosten, Dolmetscherkosten.
- Kautionen als zinsloses Darlehen bei Strafverfolgungsmaßnahmen im
In- und Ausland, damit Sie wieder freikommen, wenn Sie festgenommen
werden sollten.


Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.