Krankenversicherung für Au-pairs
Highlights
- Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung ab 22,- € monatlich
- Für ausländische Au-pairs in Deutschland und Österreich
- Für österreichische und deutsche Au-pairs im weltweiten Ausland (ohne USA, Kanada, Mexiko)
Versicherung beantragen
Häufig gestellte Fragen
Umfang der Krankenversicherung für Au-pairs
Die verschiedenen Tarife
Care Au-Pair SI: € 22/Monat:
Der monatliche Beitrag beträgt € 22 und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem sehr günstigen Beitrag an. Innerhalb der Produktvariante Care Au Pair Si ist für alle Leistungen der Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung von € 50 je Versicherungsfall vorgesehen.
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt oder Zahnarzt bis zum 1,8fachen Satz der jeweiligen gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel in unbegrenzter Höhe
- ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalles notwendig werden
- stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
- medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
- medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
- Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen – sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beantragung einer Versicherungsverlängerung noch nicht bestanden hat –, sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
- schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % bis zu einem maximalen Erstattungsbetrag von insgesamt € 250 während der gesamten Vertragslaufzeit einschließlich aller Verlängerungen
- Erstattung der Reparaturkosten von vorhandenem Zahnersatz zu 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal € 250
- Überführungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu € 10.000
- Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransportes in das Heimatland
- 50 Euro Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall
Care Au-Pair S: € 26/Monat:
Die monatliche Prämie beträgt 26,– € und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem sehr günstigen Beitrag an. Innerhalb der Produktvariante Care Au-pair S ist für alle Leistungen der Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung von 35,– € je Versicherungsfall vorgesehen.
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt bis zum 1,8-fachen Satz der jeweiligen gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel in unbegrenzter Höhe
- ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalles notwendig werden
- stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
- medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
- medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
- Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen – sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beantragung einer Vertragsverlängerung noch nicht bestanden hat –, sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
- schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 250,– € ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 250,– € vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %
- Erstattung der Reparaturkosten von vorhandenem Zahnersatz zu 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal 250,– €
- Überführungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,– €
- 35 Euro Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall
- Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransportes in das Heimatland
Care Au-Pair M: € 35/Monat:
Die monatliche Prämie beträgt 35,– € und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem hervorragenden Preis-/Leistungsverhältnis. Der Tarif Care Au-pair M baut auf der Grundlage des Tarifs Care Au-pair S auf und bietet Ihnen wesentlich verbesserte Leistungen ohne die Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung an.
Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:
- Erstattung der entstandenen Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung bis zum Höchstsatz der GOÄ
- keine Selbstbeteiligung für alle tariflichen Leistungen
- schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 %. Ab 500,– € ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 500,– € vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %.
- unfallbedingte Zahnersatzkosten bis zu 1.000,– € je Versicherungsjahr
- Ausfallgeld bei einer stationären Krankenhausbehandlung ab dem 6. Tag von 10,– € pro Tag, längstens für 90 Tage je Versicherungsjahr (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)
Care Au-Pair XL: € 43/Monat:
Die monatliche Prämie beträgt 43,– € und bietet Ihnen Top-Versicherungsschutz zu einem guten Preis-/Leistungsverhältnis. Der Tarif Care Au-pair XL baut auf der Grundlage des Tarifs Care Au-pair M auf und bietet Ihnen deutlich verbesserte Leistungen ebenfalls ohne die Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung an.
Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:
- schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 1.000,– € ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 1.000,– € vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %.
- Kosten für den Besuch eines Familienangehörigen ab dem 6. Tag bei stationärer Krankenhausbehandlung; einmalig während des gesamten Versicherungszeitraumes bis zu maximal 1.500,– € (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)
- Ausfallgeld bei einer stationären Krankenhausbehandlung ab dem 6. Tag von 20,– € pro Tag, längstens für 90 Tage je Versicherungsjahr (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)
Wer kann eine Au-Pair Versicherung abschließen?
Versichert werden Au-Pairs mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich sowie Au-Pairs mit deutscher Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie mit österreichischer Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in Österreich während eines Aufenthaltes im Ausland sofern diese Personen bei Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Vertragsverlängerung nicht älter als 35 Jahre sind.
Wo gilt die Au-Pair Versicherung?
Die Versicherungen gelten während des Aufenthaltes im Ausland (ausgenommen USA, Kanada und Mexiko). Kurzfristige Aufenthalte im Heimatland und in anderen Ländern bis zu 6 Wochen pro Versicherungsjahr (Versicherungsjahr: 12 Monate ab Versicherungsbeginn) sind möglich.
Wie erfolgt der Vertragsabschluss?
Wenn Sie den Online-Antrag ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie kurze Zeit später eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält folgende Dokumente im PDF-Format, die Sie sich ausdrucken und verwenden können:
- Versicherungsschein (Police)
- Behandlungsschein
- Fragebogen zur Versicherungsfähigkeit
- Versicherungsbedingungen
- Verbraucherinformationen
- Merkblatt zur Datenverarbeitung
- Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz
Zusätzlich erhalten Sie per Post binnen zwei Arbeitstagen Ihre Versicherungsbestätigung mit Versicherungskarte, Ihren Versicherungsschein und für den Fall, dass Sie per Überweisung zahlen, Ihre Rechnung.
Sollte eine positive Plausibilitätenprüfung nicht möglich sein, wird sich der Versicherer innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Der Versicherer bucht die Prämie(n) in den nächsten Wochen unter Angabe der Versicherungsnummer(n) von Ihrem Konto ab. Die Abbuchung erfolgt innerhalb des vereinbarten Versicherungszeitraumes. Eine Verlängerung muss in Textform vor Ablauf des laufenden Versicherungsvertrages beantragt werden.
Der Zahlungseingang bei der Care Concept AG gilt als erfolgt, wenn mit Vertragsabschluss eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wird und das angegebene Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs entsprechende Deckung aufweist.
Eine Verlängerung muss schriftlich innerhalb des laufenden Versicherungszeitraumes beantragt werden.
Versicherungsdauer
Der Vertrag beginnt frühestens mit Eingang des Antrages beim Versicherer und endet nach Ablauf der beantragten Versicherungsdauer; er muss innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder Österreich bzw. vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden und endet in der Krankenversicherung spätestens nach zwei Jahren. Er ist nur für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen.
Sofern die versicherte Person bereits ausgereist bzw. vor mehr als 31 Tagen eingereist ist, gilt eine allgemeine Wartezeit von 31 Tagen ab Versicherungsbeginn. Sie entfällt bei Unfällen oder Nachweis einer Vorversicherung. Bei einem Wechsel der Gastfamilie besteht innerhalb der Versicherungsdauer auch für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen Versicherungsschutz, in dem die versicherte Person wegen Wechsels keine Tätigkeit als Au-pair ausüben kann.
Leistungsausschlüsse
- Krankheiten und Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland der alleinige oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war
- Kosten für Krankheiten, Beschwerden und Unfallfolgen, die bei Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Verlängerung bestehen bzw. bekannt sind
- Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Verlängerung behandelt worden sind über 30.000,– €*
- Untersuchungen und Behandlungen von Schwangerschaften, die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden haben
- psychotherapeutische/psychoanalytische Behandlung
- Schwangerschaftsunterbrechung und -verhütung
- Entziehungsmaßnahmen
- Kur- und Sanatoriumsbehandlung
- kosmetische Behandlungen (z. B. Narbenkorrekturen, nicht notwendige Akne- und Warzenentfernungen etc.)
- Wahlleistungen im Krankenhaus
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- Zahnersatz (außer Reparaturen und im Tarif M/XL unfallbedingter Zahnersatz)
- Zahnsteinentfernungen, Parodontosebehandlungen
- Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung
- Bescheinigungen und Gutachten
- nicht unfallbedingte Hilfsmittel
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
* Ansonsten besteht für diese Kosten ein Eigenanteil von 5.000,– € je Versicherungsjahr.
Versicherer
Der Versicherer ist die Hanse Merkur Reiseversicherung AG, die vertragsverwaltende Stelle ist die Care Concept AG. Die HanseMerkur ist bei einem Marktanteil von 20 Prozent der drittgrößter Reiseversicherer in Deutschland.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.