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Krankenversicherung für Au-pairs

 
ab monatlich
€22,00

Umfang der Krankenversicherung für Au-pairs

Die verschiedenen Tarife

Care Au-Pair SI: € 22/Monat:
Der monatliche Beitrag beträgt € 22 und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem sehr günstigen Beitrag an. Innerhalb der Produktvariante Care Au Pair Si ist für alle Leistungen der Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung von € 50 je Versicherungsfall vorgesehen. Care Au-Pair S: € 26/Monat:
Die monatliche Prämie beträgt 26,– € und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem sehr günstigen Beitrag an. Innerhalb der Produktvariante Care Au-pair S ist für alle Leistungen der Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung von 35,– € je Versicherungsfall vorgesehen. Care Au-Pair M: € 35/Monat:
Die monatliche Prämie beträgt 35,– € und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem hervorragenden Preis-/Leistungsverhältnis. Der Tarif Care Au-pair M baut auf der Grundlage des Tarifs Care Au-pair S auf und bietet Ihnen wesentlich verbesserte Leistungen ohne die Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung an. Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu: Care Au-Pair XL: € 43/Monat:
Die monatliche Prämie beträgt 43,– € und bietet Ihnen Top-Versicherungsschutz zu einem guten Preis-/Leistungsverhältnis. Der Tarif Care Au-pair XL baut auf der Grundlage des Tarifs Care Au-pair M auf und bietet Ihnen deutlich verbesserte Leistungen ebenfalls ohne die Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung an. Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:
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Wer kann eine Au-Pair Versicherung abschließen?

Versichert werden Au-Pairs mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich sowie Au-Pairs mit deutscher Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie mit österreichischer Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in Österreich während eines Aufenthaltes im Ausland sofern diese Personen bei Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Vertragsverlängerung nicht älter als 35 Jahre sind.
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Wo gilt die Au-Pair Versicherung?

Die Versicherungen gelten während des Aufenthaltes im Ausland (ausgenommen USA, Kanada und Mexiko). Kurzfristige Aufenthalte im Heimatland und in anderen Ländern bis zu 6 Wochen pro Versicherungsjahr (Versicherungsjahr: 12 Monate ab Versicherungsbeginn) sind möglich.
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Wie erfolgt der Vertragsabschluss?

Wenn Sie den Online-Antrag ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie kurze Zeit später eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält folgende Dokumente im PDF-Format, die Sie sich ausdrucken und verwenden können: Zusätzlich erhalten Sie per Post binnen zwei Arbeitstagen Ihre Versicherungsbestätigung mit Versicherungskarte, Ihren Versicherungsschein und für den Fall, dass Sie per Überweisung zahlen, Ihre Rechnung. Sollte eine positive Plausibilitätenprüfung nicht möglich sein, wird sich der Versicherer innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Der Versicherer bucht die Prämie(n) in den nächsten Wochen unter Angabe der Versicherungsnummer(n) von Ihrem Konto ab. Die Abbuchung erfolgt innerhalb des vereinbarten Versicherungszeitraumes. Eine Verlängerung muss in Textform vor Ablauf des laufenden Versicherungsvertrages beantragt werden.

Der Zahlungseingang bei der Care Concept AG gilt als erfolgt, wenn mit Vertragsabschluss eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wird und das angegebene Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs entsprechende Deckung aufweist.

Eine Verlängerung muss schriftlich innerhalb des laufenden Versicherungszeitraumes beantragt werden.
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Versicherungsdauer

Der Vertrag beginnt frühestens mit Eingang des Antrages beim Versicherer und endet nach Ablauf der beantragten Versicherungsdauer; er muss innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder Österreich bzw. vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden und endet in der Krankenversicherung spätestens nach zwei Jahren. Er ist nur für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen.
Sofern die versicherte Person bereits ausgereist bzw. vor mehr als 31 Tagen eingereist ist, gilt eine allgemeine Wartezeit von 31 Tagen ab Versicherungsbeginn. Sie entfällt bei Unfällen oder Nachweis einer Vorversicherung. Bei einem Wechsel der Gastfamilie besteht innerhalb der Versicherungsdauer auch für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen Versicherungsschutz, in dem die versicherte Person wegen Wechsels keine Tätigkeit als Au-pair ausüben kann.
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Leistungsausschlüsse

* Ansonsten besteht für diese Kosten ein Eigenanteil von 5.000,– € je Versicherungsjahr.
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Versicherer

Der Versicherer ist die Hanse Merkur Reiseversicherung AG, die vertragsverwaltende Stelle ist die Care Concept AG. Die HanseMerkur ist bei einem Marktanteil von 20 Prozent der drittgrößter Reiseversicherer in Deutschland.

Betreuung im Schadensfall

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.

Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.

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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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