Wohnwagenversicherung
Umfang der Wohnwagenversicherung
Versicherungsumfang
Die Kraftfahrtversicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrages folgende rechtlich voneinander getrennte
selbstständige Versicherungsarten:
- Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Die Fahrzeugversicherung (Teil- und Vollkasko)
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Kfz-Halter, Eigentümer, Fahrer sowie Beifahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer. Dieser Schutz besteht im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme (100 Millionen Euro pauschal, max. 8 Millionen pro geschädigte Person) in ganz Europa. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt den finanziellen Ausgleich für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Brand, Diebstahl, Sturm, Überschwemmung, Hagel, Glasbruch und Haarwild entstanden sind. Auch die direkten Folgen des Marderbisses sind versichert.
Die Vollkaskoversicherung kommt - über die in der Teilkasko versicherten Schäden hinaus - auch für solche Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die selbst oder durch einen Dritten verursacht worden sind.
Also z.B. auch bei einem selbstverschuldeten Unfall, bei Fahrerflucht oder bei einer eventuellen Beschädigung durch unbekannte Dritte.
Einschränkungen
Versicherte Kaskoschäden werden unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung (SB) zu 100% erstattet. Bei Abrechnung eines Elementarschadens (Sturm-, Hagel-, Blitzschlag- und Überschwemmungsschäden) nach Gutachten oder Kostenvoranschlag werden 50% des gutachterlich ermittelten Betrages erstattet, abzüglich vereinbarter SB. In allen anderen Fällen gilt für Elementarschäden eine SB von 1.500 EUR je Schadenfall.
Bei einer Vollkaskovariante incl. Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung ist die Entschädigung für Glasbruchschäden auf 1.500 Euro abzüglich der Selbstbeteiligung beschränkt (Diese Beschränkung gilt nicht für Concorde-Fahrzeuge).
Versicherbar sind Serienfahrzeuge bis zu einem Neuwert von 36.000 Euro und bis zu einem Alter von 15 Jahren.
Wann muss mit Beitragszuschlägen gerechnet werden?
Beitragszuschlag von
50 % auf den Tarifbeitrag, wenn der Versicherungsnehmer vom Halter abweicht (außer Eheleute / Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Wohnsitz, behindertes Kind).
Beitragszuschlag 20 % auf die Vollkaskoprämie, wenn das Fahrzeug eine Metallic-Lackierung hat.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Wie alle Fahrzeugversicherungen beginnt der Vertrag mit der Zulassung des Wagens und endet mit der Stilllegung oder der Abmeldung des Fahrzeuges. Der Versicherer kann zum Ende jedes Versicherungsjahres gewechselt werden, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das Versicherungsjahr endet ein Jahr nach Vertragsbeginn.
Wer ist der Versicherer?
Der Versicherer ist die Basler Versicherung. Es handelt sich um ein Spezialkonzept der Accura Versicherungsmakler GmbH.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund
An der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung führt kein Weg vorbei. Sie kommt für Schäden am Kfz der anderen Partei auf. Eine Kaskoversicherung zahlt für Schäden am eigenen Fahrzeug, über die Notwendigkeit entscheiden Sie selbst.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Tarifbedingungen 2008
Informations und Versicherungsnehmerpflichten