Campingversicherung
Highlights
- Nicht am Straßenverkehr teilnehmender Wohnwagen, Mobilheim, Zelt und Inventar versicherbar!
- Schutz auch im Winterlager und auf Transport zum/vom Campingplatz
- Europaweiter Geltungsbereich
- Neuwert ist versichert
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Campingversicherung
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz kann individuell gestaltet werden für:
- Wohnwagen oder Mobilheime, die nicht auf eigener Achse am öffentlichen Verkehr teilnehmen, einschließlich aller fabrikmäßig mitgelieferten Teile und der fest eingebauten Sonderausstattung und feste, allseitig geschlossene Vorbauten
- Zelte und Vorzelte, Zelt- und Klappanhänger sowie Markisen und Sonnendächer, Sonnenkollektoren und offene Vorbauten
- Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte und Videorecorder sowie dazugehörige Antennen
- Sonstiges bewegliches Inventar und Gegenstände des persönlichen Bedarfs, z.B. Campingmöbel, Küchenausrüstung, Schlafsäcke, Bekleidung etc.
Gegenstände der Gruppen b)-d) können immer nur in Verbindung mit Wohnwagen oder Mobilheim versichert werden.
Versicherte Gefahren
Versicherungsschutz besteht bei
- Brand und Explosion
- Entwendung, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung
- Unfall des Wohnwagens oder Mobilheimes
- mut- und böswillige Handlungen fremder Personen (vorsätzliche Sachbeschädigung)
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Leitungswasserschäden können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Bruchschäden an der Außenverglasung
Versicherungsumfang
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Europas, während sich die versicherten Sachen
- auf einem offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten), dauernd der Nutzung der versicherten Sachen dienenden Campingplatz befinden
- im Winterlager in einem verschlossenen Raum oder auf einem allseitig umzäunten oder durch sonstige Hindernisse begrenzten Gelände befinden.
Die versicherten Sachen sind auch während der Überführung vom Winterlager zum ständig genutztem Campingplatz und von diesem zurück ins Winterlager versichert, der Wohnwagen jedoch nur, sofern die Überführung nicht auf eigener Achse auf öffentlichen Wegen oder Plätzen erfolgt.
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Wenn der Wert eines versicherten Gegenstandes durch Alter, Abnutzung und Gebrauch jedoch unter 50% des Neuwertes sinkt, wird im Schadensfall nur der Zeitwert, also der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ersetzt.
Der Beitrag für die Versicherung bemisst sich am Wert der zu versichernden Gegenstände, wobei hier nach verschiedenen Gruppen unterschieden wird.
Selbstverständlich lässt sich z.B. ein Kofferradio leichter entwenden als ein ganzer Wohnwagen und ein Vorzelt ist sicher auch schlechter gegen Sturm und Hagel gerüstet als ein Mobilheim. Entsprechend fallen für die verschiedenen Kategorien von Gegenständen auch unterschiedlich hohe Prämien an.
In folgenden Fällen fällt bei einem Schaden eine
Selbstbeteiligung an:
- 20 % bei Schäden durch Diebstahl oder unbefugten Gebrauch von Sachen der Sachgruppen b) bis d)
- Bei Schäden am Wohnwagen oder Mobilheim durch Unfall sowie bei Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und bei Bruchschäden an der Außenverglasung 150 €.
Leistungsausschlüsse
Nicht versichert sind
- Lebens- und Genussmittel
- Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, Urkunden und Dokumente aller Art, Sammlungen, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall, Kunstgegenstände, Schusswaffen, Foto- und Filmapparate sowie Zubehör, Pelze und echte Teppiche
- Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (z.B. auch Fahrräder und Surfbretter) sowie Außenbordmotore
- Wohnmobile und Campingbusse
- Wohnwagen oder Mobilheime, die ständigen Wohnzwecken, der Berufsausübung oder dem Verkauf dienen oder die gewerblich genutzt oder vermietet werden.
Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte und Videorecorder im verschlossenen Wohnwagen, Mobilheim oder zugeknöpften Zelt aufbewahrt werden.
Die Versicherung gilt nicht für Reisen. Hier ist für den Wohnwagen eine Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung erforderlich und eine Kasko-Versicherung empfehlenswert.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Versicherungsvertrag läuft immer ein Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt wird.
Versicherer
Der Risikoträger ist die Victoria Versicherung.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund Campingversicherung
Als Dauercamper kennen Sie diese Sorge bestimmt: Der Wohnwagen oder das Zelt steht - ausgerüstet mit allem, was den Urlaub angenehm macht - viele Monate im Jahr allein auf dem Campingplatz und ist dort so mancher Gefahr ausgesetzt. Sturm, Hagel und Überschwemmungen und Dieben, aber auch Brände und Explosionen können für enorme Schäden sorgen. Auch im Winterlager ist die teure Ausrüstung nicht vor Zerstörung oder Langfingern absolut sicher.
Die Campingversicherung schützt Ihren beliebten Wochenend- und Urlaubssitz mit allem, was dazugehört, das ganze Jahr über - auch dann, wenn Sie ihn gerade nicht nutzen.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
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Informations und Versicherungsnehmerpflichten