Betriebsschließungsversicherung
Umfang der Betriebsschließungsversicherung
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Wieso ist eine Betriebsschließungsversicherung so wichtig?
In Ihrem Unternehmen wird viel Wert auf Hygiene und Sauberkeit gelegt, denn so sollte es sein. Wenn Sie in der
Lebensmittelbranche tätig sind müssen Sie stets mit dem schlimmsten rechnen. Denn sie lauern überall! Bakterien und andere Krankheitserreger sind kaum zu sehen aber können einen großen Schaden, verbunden mit hohen Kosten, anrichten. Vor allem Lebensmittel Hersteller und Verarbeiter sollten sich für den Fall der Fälle absichern. Sichern Sie sich ab über eine
Betriebsschließungsversicherung.
Wann und an wen leistet eine Betriebsschließungsversicherung?
Verordnen die Behörden einen Stillstand der Produktion oder eine zeitlich unbestimmte Schließung Ihres Unternehmens wegen Seuchengefahr, leistet hier eine Betriebsschließungsversicherung. Produktions- und Handelsstopp sind die schwerwiegenden Folgen einer Betriebsschließung. Dem Betrieb droht das Aus, aber mit einer
Betriebsschließungsversicherung, können Sie sicher gehen auch bald wieder öffnen zu können.
Zur Information:
Wird das Unternehmen aufgrund der gleichen Ursachen oder Umstände mehrmals geschlossen, ist der Versicherer nur einmal verpflichtet, eine Versicherungsleistung zu erbringen.
Was ist im Schadenfall als Versicherungsnehmer zu tun?
Tritt eine Seuche auf, so sind nicht nur die Behörden umgehend zu informieren, sondern auch der Versicherer der Betriebsschließungsversicherung. Nach Prüfung des Vorgangs kann so umgehend der vereinbarte Tagessatz geleistet werden.
Für welche Schäden leistet eine Betriebsschließungsversicherung?
Grundsätzlich übernimmt der Versicherer alle anfallenden Kosten einer
Betriebsschließung. Ausnahmen gibt es dann, wenn staatliche Entschädigungen fließen. Hier entfallen entweder Versicherungsleistungen oder sie werden entsprechend reduziert.
Die Betriebsschließungsversicherung übernimmt die Kosten bzw. leistet den Gewinnausfall für:
- Desinfektionskosten,
- Ersatz des Warenwertes bei Warenschäden
- Schließungsschäden (Ersatz von Maschinen oder Einrichtungsgegenständen)
- Entgangene Gewinne
- Fixkosten
- Zusätzliche Aufwendungen zur Wiedereröffnung
- Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen, um kranke Mitarbeiter durch gesunde Mitarbeiter teilweise zu ersetzen,
- Ermittlungs- und Beobachtungskosten.
Die Tageshöchstentschädigungssummen werden dabei für die Dauer der Schließung, maximal jedoch für 30 Schließungstage (ausgeschlossen sind Tage, an denen der Betrieb sowieso geschlossen wäre z.B. Sonn- und Feiertage) übernommen. Es besteht die Möglichkeit, gegen eine zusätzliche Prämie auf 60 Tage zu erhöhen.
Welche Krankheiten bedeuten in Deutschland eine Seuchengefahr?
Zu den Krankheiten, die eine
Seuchengefahr bedeuten gehören zum Beispiel:
- Botulismus (sogenannte Fleischvergiftung)
- Cholera, Diphtherie, Milzbrand, Pest
- Hepatitis
- Influenza/ Grippeviren
- Masern
- Typhus
- Tuberkulose
- Salmonellen
- Tollwut etc...
Einige Versicherer versichern sogar bis zu 46 Krankheiten und Krankheitserreger.
Für wen ist eine Betriebsschließungsversicherung interessant?
Eine
Betriebsschließungsversicherung empfiehlt sich für alle Betriebe, die mit der End- und Verarbeitung von Lebensmitteln zu tun haben. Betriebe, die mit leicht verderblichen Waren umgehen, sollten sich über eine Betriebsschließungsversicherung absichern. Auch für Firmen, die mit Krankheitserregern in Berührung kommen empfiehlt sich eine Betriebsschließungsversicherung.
Hierzu zählen:
- Lebensmittel Groß- und Einzelhandel
- Hotels
- Restaurants
- Krankenhäuser
- Schlachthöfe
- Lebensmittelverarbeiter, Konservenhersteller
- Medizinische Laborbetriebe...
Grundlage zur Berechnung des Beitrages der Betriebsschließungsversicherung
Grundlage zur Berechnung des Betriebsschließungs-Versicherungsbeitrages ist meist der Wochenumsatz, auf dessen Grundlage ein
Tageshöchstsatz ermittelt wird.
In der Regel darf dieser höchsten 110% aus dem fortlaufendem Gewinn und Betriebskosten umgerechnet auf einen Tagesumsatz betragen.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.