Betriebsinhaltsversicherung

 
ab jährlich
€76,56
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Umfang der Betriebsinhaltsversicherung

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Hintergrund Betriebsinhaltsversicherung

Auch Ihr Gewerbebetrieb ist täglich vielfältigen Gefahren ausgesetzt.

Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden können zum Beispiel die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören - und so den Betriebsablauf erheblich behindern oder sogar zum Stillstand bringen.
Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub können existenzbedrohend sein, wenn die Produktion aufgrund fehlender Waren oder Vorräte zum erliegen kommt.
Die Betriebsunterbrechung infolge eines versicherten Schadens kann den Betrieb schnell an seine finaziellen Grenzen bringen, denn Löhne und Gehälter, Mieten, Leasingraten etc. laufen weiter, auch wenn der Betrieb still steht.
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Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?

Die technische/kaufmännische Betriebseinrichtung sowie die Waren und Vorräte, sind in der Betriebsinhaltsversicherung gegen Schäden durch folgende Gefahren, sofern beantragt, versichert: Außerdem ist die Erstattung weiterer Kosten möglich, z. B. für: Weitere Einschlüsse und Deckungserweiterungen sind je nach Gewerbe und Betriebsart mit individueller Vereinbarung in der Betriebsinhaltsversicherung möglich, zum Beispiel:
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Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme für die Betriebseinrichtung sowie die Waren und Vorräte soll in der Betriebsinhaltsversicherung grundsätzlich dem Neuwert entsprechen.
Lediglich bei Sachen, deren Zustand insbesondere durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, ist der Zeitwert anzusetzen. Soweit Sachen für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind, gilt nur noch der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis für die Sache oder für das Altmaterial.

Für Vorräte ist der Wiederbeschaffungspreis oder der Betrag für die Neuherstellung zu berücksichtigen.

Durch die automatischen Summenanpassung oder Indexierung der Versicherungssumme durch die sogenannte Wertzuschlagsklausel, passt sich Ihr Versicherungsschutz jährlich an. Dadurch reduziert sich das Risiko des Eintritts der Unterversicherung. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Vorsorgeversicherungssumme, um eine Unterversicherung zu verhindern. Beachten Sie, dass die Versicherungssumme den wirklichen Werten entspricht. So vermeiden Sie eine Unterversicherung in Ihrer Betriebsinhaltsversicherung.
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Sinnvolle Ergänzungen

Zur vollständigen Absicherung der technischen Einrichtung Ihres Gewerbebetriebes empfehlen wir:
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Schadenbeispiele

Brand, Blitzschlag aber auch Explosion
  • Ein Kurzschluss am Faxgerät löst ein nächtliches Feuer aus. Die gesamte Büroeinrichtung wird zerstört.

  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus
  • Hier wird geleistet für das, was die Einbrecher haben mitgehen lassen. Demolieren die ungebetenen Gäste auch noch Ihre Geschäftseinrichtung, werden auch die Kosten für die Instandsetzung übernommen, insofern Sie Vandalismus mitversichert haben.
  • Leitungswasser
  • Ein Rohrbruch kann nicht nur das Warenlager eines Gewerbebetriebes vernichten, sondern auch die EDV-Anlage eines Steuerberaters kann komplett zerstört werden.
  • Sturm
  • Ein Herbststurm deckt das Dach Ihres Geschäftsgebäudes ab oder zerstört die Schaufensterscheibe und verwüstet die Büroeinrichtung oder das Warenlager. Für Schäden an der Büroeinreichtung oder am Warenlager kommt die Geschäftsinhaltsversicherung auf.
  • Beitrag jetzt berechenNach oben

    Betreuung im Schadensfall

    Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.

    Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
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    Wichtiger Hinweis zur Betriebsinhaltsversicherung

    Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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