Zahnzusatzversicherung Wuerttembergische
Umfang der Zahnzusatzversicherung Wuerttembergische
Leistungen der Zahnzusatzversicherung
Bei der Württembergischen werden zusätzlich zur Leistung der gesetzlichen Krankenkasse bis zu 90% des Rechnungsbetrages für Zahnersatz erstattet. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden also nicht wie bei den meisten anderen Tarifen abgezogen. Dadurch ist dieser Tarif der
leistungsstärkste Tarif für den Bereich Zahnersatz auf dem deutschen Markt.
Die Zahnzusatzversicherung der Wuerttembergischen setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen.
- Der Tarif ZG70
bietet eine Erstattung für Zahnersatz von 70 Prozent des Rechnungsbetrages, zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse begrenzt auf 80 Prozent der Gesamtrechnung
- Der Tarif BZG20
erhöht diese Leistung um zusätzliche 20 Prozent, so dass die tarifliche Erstattung mindestens 90 Prozent beträgt und die daraus resultierende Gesamterstattung 100 Prozent der Gesamtrechnung beträgt, wenn die gesetzliche Krankenkasse die restlichen 10 Prozent der Kosten übernimmt.
Besonderheiten des Tarifs
Der Tarif BZG20 bietet auch Leistungen für
professionelle Zahnreinigung, Fluoridierungen und Fissurenversiegelungen bis zu 80 EUR jährlich und darüber hinaus Leistungen für
Brillen bis zu 125 EUR alle zwei Jahre.
Kompositfüllungen
- Kunststoff- und Kompositfüllungen sind im Tarif BZG20 tarifgemäß zu 20 % erstattungsfähig.
- Im Tarif ZG70 sind Kompositfüllungen nicht tarifgemäß mitversichert, hier zahlt die Württembergische derzeit (Stand 01.11.2009) aus Kulanz trotzdem
bis zu 70 % Erstattung.
Für Zahnfüllungen gilt allerdings eine Begrenzung auf den Regelhöchstsatz (2,3fach)
Einschränkungen der Zahnzusatzversicherung
Es gilt folgende Leistungsstaffel in den ersten vier Jahren:
- 1.000 EUR in den ersten 12 Monaten
- 2.000 EUR in den ersten 24 Monaten
- 3.000 EUR in den ersten 36 Monaten
- 4.000 EUR in den ersten 48 Monaten
(Diese Zahlen beziehen sich jeweils auf den Gesamtrechnungsbetrag)
Bei Zahnersatz infolge eines Unfalls entfällt diese Begrenzung.
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit
Bei Vertragsbeginn ist für Zahnersatzmaßnahmen zunächst eine übliche Wartezeit von 8 Monaten zu absolvieren, um etwaige, schon anstehende Behandlungen weitestgehend auszuschließen (dies würde sonst zu einem enormen Beitragsanstieg der Zahnersatzversicherung führen). Diese Wartezeit entfällt aber bei Unfällen.
Für professionelle Zahnreingungen und Brillen gilt die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten.
Die Vertragsdauer beträgt zwei Jahre und verlängert sich stillschweigend immer um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht drei Monate vor Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet dabei immer am 31.12. des laufenden Jahres.
Versicherer
Der Versicherer ist die Württembergische Versicherung. Die Württembergische ist Teil der Württembergische & Wüstenroth Versicherungsgruppe.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Wichtiger Hinweis zur Zahnzusatzversicherung
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Vertragsbedingungen (komplett)