Zahnzusatzversicherung Wuerttembergische

 
ab monatlich
€14,79

Umfang der Zahnzusatzversicherung Wuerttembergische

Leistungen der Zahnzusatzversicherung

Bei der Württembergischen werden zusätzlich zur Leistung der gesetzlichen Krankenkasse bis zu 90% des Rechnungsbetrages für Zahnersatz erstattet. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden also nicht wie bei den meisten anderen Tarifen abgezogen. Dadurch ist dieser Tarif der leistungsstärkste Tarif für den Bereich Zahnersatz auf dem deutschen Markt.

Die Zahnzusatzversicherung der Wuerttembergischen setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen.
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Besonderheiten des Tarifs

Der Tarif BZG20 bietet auch Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Fluoridierungen und Fissurenversiegelungen bis zu 80 EUR jährlich und darüber hinaus Leistungen für Brillen bis zu 125 EUR alle zwei Jahre.

Kompositfüllungen
Für Zahnfüllungen gilt allerdings eine Begrenzung auf den Regelhöchstsatz (2,3fach)
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Einschränkungen der Zahnzusatzversicherung

Es gilt folgende Leistungsstaffel in den ersten vier Jahren: (Diese Zahlen beziehen sich jeweils auf den Gesamtrechnungsbetrag)

Bei Zahnersatz infolge eines Unfalls entfällt diese Begrenzung.
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Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit

Bei Vertragsbeginn ist für Zahnersatzmaßnahmen zunächst eine übliche Wartezeit von 8 Monaten zu absolvieren, um etwaige, schon anstehende Behandlungen weitestgehend auszuschließen (dies würde sonst zu einem enormen Beitragsanstieg der Zahnersatzversicherung führen). Diese Wartezeit entfällt aber bei Unfällen.

Für professionelle Zahnreingungen und Brillen gilt die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten.

Die Vertragsdauer beträgt zwei Jahre und verlängert sich stillschweigend immer um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht drei Monate vor Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet dabei immer am 31.12. des laufenden Jahres.
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Versicherer

Der Versicherer ist die Württembergische Versicherung. Die Württembergische ist Teil der Württembergische & Wüstenroth Versicherungsgruppe.

Betreuung im Schadensfall

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.

Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.

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Wichtiger Hinweis zur Zahnzusatzversicherung

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Vertragsbedingungen (komplett)
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