Hunde-Rundum-Schutz
Highlights
- Kosten des letzten Untersuchungstages vor einer OP inklusive der Nebenkosten wie Medikamente und Verbandsmaterial werden übernommen
- freie Tierarztwahl
- Nachbehandlung bis zu 10 Tagen versichert
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Häufig gestellte Fragen
ab Monatsbeitrag
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Umfang der Hunde-Rundum-Schutz
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Hintergrund
Wie sehr Sie Ihren Hund auch lieben vor Krankheiten und Unfällen können Sie Ihn nicht immer bewahren. Natürlich soll und wird Ihr Tierarzt alles tun, um Ihren Hund wieder zu heilen. Manchmal ist das nur mit einer Operation möglich. Wie schnell eine Operation notwendig sein kann und wie hoch eine Tierarztrechnung werden kann, zeigen Ihnen folgende alltägliche Beispiele:
Beispiel 1
Beim Toben auf einer Wiese tritt Ihr Hund in einen Kaninchenbau. Er kommt humpelnd zurück. Beim Tierarzt wird ein Kreuzbandriss festgestellt. OP-Kosten einschl. Vor- und Nachbehandlung: bis zu 1.100 Euro.
Beispiel 2
Ihr verspielter Welpe zerbeißt ein Spielzeug und verschluckt Teile davon. Es kommt zum Darmverschluss. Die Folge ist eine Not-OP am Wochenende mit aufwendiger Nachbehandlung. OP-Kosten einschl. Vor- und Nachbehandlung: bis zu 1.500 Euro.
Das ist versichert
Die Hunde-OP-Versicherung übernimmt die Kosten:
- der Operation infolge Unfall oder Krankheit bis zu 100 %, wahlweise nach dem ein- oder zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 1. August 1999,
- des Untersuchungstages vor einer OP inklusive der Nebenkosten, wie Medikamente und Verbandsmaterial und
- der Nachsorge und einer möglichen stationären Unterbringung sowie der verordneten Arzneimittel bis zum 10. Tag nach der Operation während der Vertragslaufzeit.
- Freie Tierarztwahl ist selbstverständlich! Sie bestimmen, welcher Tierarzt oder welche Tierärztin die Operation ausführen soll.
Aufgenommen in die Versicherung werden Hunde jeder Rasse und Größe ab dem Alter von vier Monaten. Bei Hunden, die beim Eintritt in die Versicherung schon älter als fünf Jahre alt sind, beträgt die Erstattung statt 100% = 80 %.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Vertrag beginnt frühestens mit Datum des Eingangsstempels bei dem Versicherer oder wenn eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich ist, mit deren Eingang bei dem Versicherer. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Wenn das versicherte Tier verstirbt, oder aus einem anderen Grund dauerhaft aus dem Besitz der Versicherungsnehmers ausscheidet, so endet die Versicherung vorzeitig.
Ist eine mehr als 5-jährige Dauer vereinbart, kann der Vertrag trotzdem zum Ende des 5. oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Wartezeit
Die Leistungspflicht des Versicherers beginnt nach einer 30-tägigen Wartezeit.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Bedingungen der Uelzener für die Krankenversicherung von Hunden (ABKH 2004)
Versicherer
Risikoträger ist die Uelzener Versicherung.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Bedingungen für die Krankenversicherung von Hunden
Informations und Versicherungsnehmerpflichten
Hunde OP-Versicherung Produktinformationsblatt