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Sterbegeldversicherung

 
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€5,12

Umfang der Sterbegeldversicherung

Warum Vorsorge für den Todesfall?

Immer wieder gekürzt, nunmehr ganz entfallen: Das Sterbegeld.

Wer denkt schon zu Lebzeiten daran, wie teuer eine Bestattung ist? Es sei denn, man war gerade im Familienkreis damit konfrontiert.

Dann hat man vielleicht erfahren, welche Kosten bei einem so traurigen Anlass auf die Hinterbliebenen zukommen. Denn es fallen auch Gebühren an, neben den reinen Bestattungskosten für Grabstelle, Sarg und Blumengestecke. Durch Anzeigen, Trauerkleidung und eine angemessene Feier usw. entstehen weitere Kosten. Schnell kommt dabei ein fünfstelliger Euro-Betrag zusammen.

Im Todesfall müssen sich die Hinterbliebenen um so viele Dinge kümmern. Gut, wenn dann zumindest der finanzielle Rahmen steht. Denn die Erben haften für eine standesgemäße Bestattung. Möchte man die Hinterbliebenen nicht unnötig belasten, ist rechtzeitig eigene Vorsorge zu treffen!
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Zahlt die gesetzliche Krankenkasse beim Tode eines Versicherten?

Nein! Früher zahlte die gesetzliche Krankenkasse beim Tode eines Versicherten ein ordentliches Sterbegeld als Zuschuss zu den Bestattungskosten. Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen wurde das Sterbegeld zum Januar 2003 gekürzt. Ab 1. Januar 2004 ist es sogar ganz gestrichen.

Seitdem gehen alle gesetzlich Krankenversicherten leer aus!

In der Begründung zum sog. GKV-Modernisierungsgesetz, mit dem dies beschlossen wurde, heißt es: „Bestimmte Leistungen werden in die Eigenverantwortlichkeit der Versicherten übertragen.“ Sterbegeld muss „künftig von den Versicherten selbst finanziert werden“. Da eine würdige Bestattung heute oft mehr als 5.000 Euro, ja sogar mehr als 10.000 Euro kostet, wird die Notwendigkeit der eigenen Vorsorge deutlich!
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Wie kann ich Vorsorge treffen?

Da eine Unterstützung durch die Sozialversicherungssysteme nicht mehr erfolgt, trifft man mit einer privaten Sterbegeldversicherung immer die richtige Vorsorge.

Mit ihr kann frühzeitig alles finanziell Notwendige geregelt und abgesichert werden. Ihre Vorteile: Es gibt zur Zeit nur wenige Anbieter, bei der Sie diese Form der Absicherung beantragen können.
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Besonderheiten

Bei Antragstellung werden keine Fragen zum Gesundheitszustand der zu versichernden Person gestellt.

Damit das Risiko für den Versicherer dennoch kalkulierbar bleibt, zahlt der Versicherer in den ersten 3 Versicherungsjahren im Todesfall der versicherten Person lediglich die eingezahlten Beiträge zurück, ab dann jedoch die volle vereinbarte Versicherungssumme.

Da eine Unfallzusatzversicherung in den Vertrag eingeschlossen ist, leistet der Versicherer bei Unfalltod ab dem ersten Tag die vereinbarte Summe. Also auch dann, wenn der Tod in der oben beschriebenen Wartezeit eintritt.
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Versicherungssummen

Die Versicherungssumme kann in einer festen Staffel zwischen 2.500 und 16.000 Euro gewählt werden. Wird eine Unfallzusatzversicherung in den Vertrag mit eingeschlossen, so beträgt die Versicherungssumme für diese Zusatzversicherung immer das 3-fache der Hauptversicherungssumme.

Zur Auszahlung kommt im Versicherungsfall die Versicherungssumme plus erwirtschafteter Überschüsse plus, wenn eingeschlossen und der Tod durch einen Unfall eintritt, die Unfallzusatzversicherungssumme.

Überschüsse entstehen aus den Erträgen der Kapitalanlagen des Versicherers und wenn die Sterblichkeit und Kosten niedriger sind als in der Tarifkalkulation angenommen.
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Wer erhält die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme wird an denjenigen ausgezahlt, der im Versicherungsantrag als Bezugsberechtigter genannt ist.

Diese Nennung muss nicht unbedingt namentlich erfolgen, z.B. können einfach die gesetzlichen Erben als bezugsbrechtigt benannt werden. Natürlich hat der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit jederzeit das Recht, das Bezugsrecht wieder zu ändern.
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Versicherer

Der Versicherer ist die Uelzener Lebensversicherungs-AG.

Für die Betreuung Ihres Vertrages sind wir, die GutGuenstigVersichert GmbH, zuständig. Das heißt, wir sind Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um Fragen zu Ihrer Versicherung oder dem Wunsch nach Vertragsänderungen oder -erweiterungen geht.

Auch und gerade im Leistungsfall sollten Sie uns mit einbeziehen, damit wir Ihnen in dieser an sich schon für Sie schwierigen Situation möglichst viel Aufwand abnehmen können.
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung (2008) Anhang zu den Versicherungsbedingungen Bedingungen Unfallzusatzversicherung (2008) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Risikolebensversicherung (2008) Informations und Versicherungsnehmerpflichten
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