Reiter-Unfallversicherung
Highlights
- Alle Reiter des Pferdes pauschal versicherbar
- 10.000,- EUR bei Tod des Reiters
- bei Vollinvalidität 100.000,- Euro
- Unfall-Krankenhaustagegeld 10 EUR pro Tag mit unbeschränkter Leistungsdauer
- Bergungskosten bis 2.500,- EUR.
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Reiter-Unfallversicherung
Hintergrund
Stürze vom Pferd können vorkommen - die Unfallfolgen sind mitunter schwer.
Was viele nicht wissen:
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die der Besitzer des Pferdes selbst oder seine Familie erleiden.
Was noch weniger bekannt ist, ist die Tatsache, dass auch Fremdreiter selten Ansprüche gegen die Versicherung durchsetzen können, auch dann nicht, wenn das Fremdreiterrisiko ausdrücklich mitversichert ist.
Die Mitversicherung des Fremdreiterrisikos bedeutet lediglich, dass das Pferd auch dann versichert ist, wenn andere Personen als der Versicherungsnehmer und seine Familie es reiten.
Wird jedoch z.B. der Fremdreiter vom Pferd abgeworfen und verletzt sich dabei, sieht der Gesetzgeber den Fall oft so, dass der Reiter sich des Risikos, in das er sich begibt, hätte bewusst sein müssen und stellt den Pferdebesitzer in diesem Fall von der Haftung frei. Die Versicherung tritt zwar insofern ein, dass sie sich mit dem Anspruchsteller auseinandersetzt und auch den Rechtsstreit führt, jedoch keine Leistung gegen den Verletzen erbringt, wenn das Gericht entsprechend entscheidet, da das versicherte Risiko immer die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ist!
Schützen Sie deshalb die Reiter Ihres Pferdes so gut es Ihnen möglich ist, zumindest gegen den allerschlimmsten Fall einer bleibenden Invalidität.
Was ist versichert?
Sofern es sich dabei nicht um eine berufs- oder erwerbsmäßige Tätigkeit handelt, sind alle Unfälle versichert, die die versicherte Person beim Reiten, Auf- und Absitzen, der Führung eines Pferdes am Zügel, sowie anlässlich der Pflege und Versorgung eines Pferdes, erleidet.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit!
Wer ist versichert?
Sie können bei dieser Versicherung wählen,
- ob Sie eine bestimmte Person immer dann versichert haben möchten wenn Sie ein - beliebiges - Pferd reitet, führt oder pflegt
oder
- ob alle Reiter eines bestimmten Pferdes versichert sein sollen.
Versicherungssummen
Die Versicherungssummen betragen
bei Tod 10.000,- Euro,
bei Invalidität 50.000,- Euro,
bei Vollinvalidität 100.000,- Euro,
Unfall-Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 Euro pro Tag mit unbeschränkter
Leistungsdauer,
Bergungskosten in Höhe von 2.500,- Euro.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Vertrag beginnt frühestens mit dem Datum des Eingangsstempels beim Versicherer. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Versicherer
Risikoträger ist die Uelzener Versicherung.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2004)
Informations und Versicherungsnehmerpflichten