Start › Tiere › Reiter-Unfallversicherung

Reiter-Unfallversicherung

 
ab Monatsbeitrag
€4,63

Umfang der Reiter-Unfallversicherung

Hintergrund

Stürze vom Pferd können vorkommen - die Unfallfolgen sind mitunter schwer.
Was viele nicht wissen:

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die der Besitzer des Pferdes selbst oder seine Familie erleiden.

Was noch weniger bekannt ist, ist die Tatsache, dass auch Fremdreiter selten Ansprüche gegen die Versicherung durchsetzen können, auch dann nicht, wenn das Fremdreiterrisiko ausdrücklich mitversichert ist.
Die Mitversicherung des Fremdreiterrisikos bedeutet lediglich, dass das Pferd auch dann versichert ist, wenn andere Personen als der Versicherungsnehmer und seine Familie es reiten.
Wird jedoch z.B. der Fremdreiter vom Pferd abgeworfen und verletzt sich dabei, sieht der Gesetzgeber den Fall oft so, dass der Reiter sich des Risikos, in das er sich begibt, hätte bewusst sein müssen und stellt den Pferdebesitzer in diesem Fall von der Haftung frei. Die Versicherung tritt zwar insofern ein, dass sie sich mit dem Anspruchsteller auseinandersetzt und auch den Rechtsstreit führt, jedoch keine Leistung gegen den Verletzen erbringt, wenn das Gericht entsprechend entscheidet, da das versicherte Risiko immer die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ist!

Schützen Sie deshalb die Reiter Ihres Pferdes so gut es Ihnen möglich ist, zumindest gegen den allerschlimmsten Fall einer bleibenden Invalidität.
Beitrag jetzt berechenNach oben

Was ist versichert?

Sofern es sich dabei nicht um eine berufs- oder erwerbsmäßige Tätigkeit handelt, sind alle Unfälle versichert, die die versicherte Person beim Reiten, Auf- und Absitzen, der Führung eines Pferdes am Zügel, sowie anlässlich der Pflege und Versorgung eines Pferdes, erleidet.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit!
Beitrag jetzt berechenNach oben

Wer ist versichert?

Sie können bei dieser Versicherung wählen,

oder
Beitrag jetzt berechenNach oben

Versicherungssummen

Die Versicherungssummen betragen bei Tod 10.000,- Euro,

bei Invalidität 50.000,- Euro,

bei Vollinvalidität 100.000,- Euro,

Unfall-Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 Euro pro Tag mit unbeschränkter Leistungsdauer,

Bergungskosten in Höhe von 2.500,- Euro.
Beitrag jetzt berechenNach oben

Vertragsbeginn und Laufzeit

Der Vertrag beginnt frühestens mit dem Datum des Eingangsstempels beim Versicherer. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Beitrag jetzt berechenNach oben

Versicherer

Risikoträger ist die Uelzener Versicherung.
Beitrag jetzt berechenNach oben

Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Beitrag jetzt berechenNach oben

Versicherungsbedingungen

Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2004) Informations und Versicherungsnehmerpflichten
Beitrag jetzt berechnenNach oben

 
 
 

Newsletter


Social Bookmarking

 
Versicherungsexperten
Versicherungsexperten
 

Verdienen Sie mit!

 
 

Anzeigen

 
Katalog: Allgemein Weiteres