Pferdehaftpflichtversicherung
Umfang der Pferdehaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz der Pferdehaftpflichtversicherung
Versichert ist das gesetzliche Haftpflicht-Risiko aus dem Halten von Pferden zu privaten Zwecken. Zum Versicherungsschutz gehört
- die Prüfung, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum
Schadenersatz verpflichtet ist.
- die Wiedergutmachung des Schadens.
- Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.
- In diesem Rahmen werden auch Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen.
Versichert sind der Versicherungsnehmer und dessen Familie in ihrer Eigenschaft als Pferdehalter. Versichert ist ebenfalls die gesetzliche Haftpflicht des Hüters eines Pferdes sowie von Fremdreitern.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Die Versicherungssummen betragen
- 3.000.000 Euro pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden
- 10.000.000 Euro pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden
Personenschäden sind Schäden, die eine Person an Ihrem Körper z.B. durch einen Biss des Tieres erleidet.
Sachschäden sind Schäden an Sachen, z.B. der Kleidung des Gebissenen.
Ein Vermögensschaden ist jeder Vermögensnachteil, der einem Geschädigten entsteht, wie z.B. Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Kosten für Pflegepersonal usw.
Grundsätzlich besteht in diesem Tarif keine Selbstbeteiligung.
Besonderheiten
Grundlage für den Versicherungsschutz sind bei allen Versicherungen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zusätzlich kann der Versicherer den Versicherungsschutz aber erweitern bzw. verbessern. Dies wird in den Besonderen Versicherungsbedingungen oder einem Rahmenvertrag vereinbart.
Bei diesem Tarif sind folgende Verbesserungen gegenüber den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbart:
- Fohlen der versicherten Pferde sind bis zu sechs Monate nach der Geburt kostenlos mitversichert
- Auslandsdeckung gilt bis zu zwei Jahren
- Teilnahme an Reitturnieren, Schauveranstaltungen und Pferderennen (sofern kein Einkommen erzielt wird) ist mitversichert
- Fremdreiter sind mitversichert
- Private unentgeltliche Kutschfahrten sind versichert
- Flurschäden, die das Pferd verursacht werden erstattet
Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung:
- Die Baden Badener gewährt einen beitragsfreien Versicherungsschutz vom Eingang des Antrages beim Versicherer bis zum nächsten Ersten des dem Antragseingang folgenden Monat. Der erste Beitrag wird also immer am jeweils Ersten eines Monats fällig.
- Tägliches Kündigungsrecht für den Versicherungsnehmer. Unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit haben Sie das Recht, täglich zum Ende des laufenden Monats zu kündigen.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr und der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er von Ihnen nicht gekündigt wird (tägliches Kündigungsrecht).
Leistungsausschlüsse
Insbesondere sind folgende Leistungen in diesem Tarif ausgeschlossen:
- Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen (Mietsachschäden) sind in diesem Tarif leider nicht mitversichert.
- Schäden die durch die gewerbliche Tierhaltung verursacht werden, sind ebenfalls nicht mitversichert.
Sollten Sie hierzu Versicherungsschutz wünschen, kontaktieren sie uns bitte telefonisch, wir bieten Ihnen dann gerne einen alternativen Haftpflichttarif an.
Versicherer der Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Der Versicherer der Pferdehaftpflichtversicherung ist die Baden Badener. Sie wurde im Dezember 1991 in Deutschland gegründet. Die Baden Badener hat sich auf Versicherungen für private Haushalte spezialisiert.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund Pferdehaftpflichtversicherung
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt.
Das heißt im Klartext: Schädigt das Tier einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe, mit gegenwärtigem und künftigen Vermögen und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden!
Deshalb: Schützen Sie sich ganz leicht und preiswert vor einem der größten Risiken, denen Sie ausgesetzt sind: Dem finanziellen Bankrott durch Haftpflichtansprüche gegen Sie.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen Basis-Konzept
Allgemeine Versicherungsbedingungen Top-Konzept