Pferdehalterhaftpflicht
Highlights
- Drei Tarife wählbar
- Besonders günstig
- Immer mitversichert: Flurschäden, im Ausland vorkommende Versicherungsfälle und Haftpflicht von Tierhüter, Fremdreiter und Reitbeteiligungen
- Wahlweise: Schäden aus ungewolltem Deckakt, Mietsachschäden, Schäden an Stallungen, Reithallen u. Weiden, Schäden an Pferdetransportanhänger
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Pferdehalterhaftpflicht
Versicherungsschutz
Versichert ist das gesetzliche Haftpflicht-Risiko aus dem Halten von Pferden zu privaten Zwecken. Zum Versicherungsschutz gehört
- die Prüfung, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum
Schadenersatz verpflichtet ist.
- die Wiedergutmachung des Schadens.
- Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.
- In diesem Rahmen werden auch Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen.
Versichert sind der Versicherungsnehmer und dessen Familie in ihrer Eigenschaft als Pferdehalter. Versichert ist ebenfalls die gesetzliche Haftpflicht des Hüters eines Pferdes sowie von Fremdreitern und sogenannten Reitbeteiligungen.
Tarif Basic
Die Versicherungssumme beträgt:
- 3 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
- aus Flurschäden
- aus im Ausland vorkommenden Schäden
- von Reitbeteiligten und Fremdreitern
- aus Reiten ohne Sattel
- aus Reiten mit gebissloser Zäumung
Fohlen von versicherten Muttertieren sind bis zum Alter von 6 Monaten kostenlos mitversichert.
Die Grund-Versicherungssummen sind im Basic-Tarif 2-fach maximiert, d.h. innerhalb eines Versicherungsjahres ist die Versicherungsleistung auf das 2-fache der Versicherungssumme begrenzt.
Tarif Classic
Die Versicherungssumme beträgt:
- 6 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
- aus Flurschäden
- aus im Ausland vorkommenden Schäden
- von Reitbeteiligten und Fremdreitern
- aus Reiten ohne Sattel
- aus Reiten mit gebissloser Zäumung
- Mietsachschäden an Gebäuden bis 3 Mio EUR
- Schäden durch ungewollten Deckakt
- Teilnahme an Tunieren sowie den Vorbereitungen hierzu
- Kutsch- und Schlittenfahrten
- Schäden an Pferdetransportanhängern bis 2.500 EUR
- Schäden an Stallungen, Reithallen und Weiden bis 5.000 EUR
Für Mietsachschäden an gemieteten Transportanhängern, Stallungen, Reithallen und Weiden gilt eine Selbstbeteiligung von 20%, mindestens 250 Euro pro Schaden.
Fohlen von versicherten Muttertieren sind bis zum Alter von 12 Monaten kostenlos mitversichert.
Die Grund-Versicherungssummen sind im Classic-Tarif 3-fach maximiert, d.h. innerhalb eines Versicherungsjahres ist die Versicherungsleistung auf das 3-fache der Versicherungssumme begrenzt.
Tarif Premium
Die Versicherungssumme beträgt:
- 11 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
- aus Flurschäden
- aus im Ausland vorkommenden Schäden
- von Reitbeteiligten und Fremdreitern
- aus Reiten ohne Sattel
- aus Reiten mit gebissloser Zäumung
- Mietsachschäden an Gebäuden bis 5,5 Mio EUR
- Schäden durch ungewollten Deckakt
- Teilnahme an Tunieren sowie den Vorbereitungen hierzu
- Kutsch- und Schlittenfahrten
- Schäden an Pferdetransportanhängern bis 5.000 EUR
- Schäden an Stallungen, Reithallen und Weiden bis 10.000 EUR
- Umweltschäden gem. USchadG bis 500.000 EUR
Für Mietsachschäden an gemieteten Transportanhängern, Stallungen, Reithallen und Weiden gilt eine Selbstbeteiligung von 20%, mindestens 250 Euro pro Schaden.
Fohlen von versicherten Muttertieren sind bis zum Alter von 12 Monaten kostenlos mitversichert.
Die Grund-Versicherungssummen sind im Premium-Tarif 3-fach maximiert, d.h. innerhalb eines Versicherungsjahres ist die Versicherungsleistung auf das 3-fache der Versicherungssumme begrenzt.
Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung
Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt (150 EUR) gilt folgende Vereinbarung:
Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe. Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0.
- SF 0 SB 150 EUR
- SF 1 SB 150 EUR
- SF 2 SB 150 EUR
- SF 3 SB 0 EUR
Ersteinstufung:
- Bei Neugeschäft mit Vorversicherung und ohne Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2.
- Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1.
In Ihrer Versicherungsprämie sind alle Kosten enthalten, lediglich für die Ausfertigung des Versicherungsscheins werden beim ersten Prämieneinzug zusätzlich 3,75 Euro erhoben.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Vertrag läuft immer nur von Jahr zu Jahr, Sie können deshalb unter Einhaltung einer Drei-Monats-Frist jährlich kündigen. Der Vertrag erlischt natürlich, wenn das versicherte Tier stirbt und zwar an dem Tag, an dem Sie dies dem Versicherer oder uns mitteilen.
Versicherer
Risikoträger ist eine der größten und mit 185-jähriger Erfahrung im Sachversicherungsgeschäft auch eine der ältesten Versicherungsgesellschaften Deutschlands. Bei dem vorliegenden Tarif handelt es sich um ein Sonderkonzept, welches nur über einen Maklerverbund erhältlich ist. Deshalb ist der Aussteller der Police und die vertragsverwaltende Stelle die Degenia Versicherungsdienst AG.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund Pferdehaftpflichtversicherung
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt.
Das heißt im Klartext: Schädigt das Tier einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe, mit gegenwärtigem und künftigen Vermögen und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden!
Deshalb: Schützen Sie sich ganz leicht und preiswert vor einem der größten Risiken, denen Sie ausgesetzt sind: dem finanziellen Bankrott durch Haftpflichtansprüche gegen Sie.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen
Produktinformationsblatt
Informations und Versicherungsnehmerpflichten