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Pferdehalterhaftpflicht

 
ab jährlich
€69,69

Umfang der Pferdehalterhaftpflicht

Versicherungsschutz

Versichert ist das gesetzliche Haftpflicht-Risiko aus dem Halten von Pferden zu privaten Zwecken. Zum Versicherungsschutz gehört Versichert sind der Versicherungsnehmer und dessen Familie in ihrer Eigenschaft als Pferdehalter. Versichert ist ebenfalls die gesetzliche Haftpflicht des Hüters eines Pferdes sowie von Fremdreitern und sogenannten Reitbeteiligungen.
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Tarif Basic

Die Versicherungssumme beträgt: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht Fohlen von versicherten Muttertieren sind bis zum Alter von 6 Monaten kostenlos mitversichert.

Die Grund-Versicherungssummen sind im Basic-Tarif 2-fach maximiert, d.h. innerhalb eines Versicherungsjahres ist die Versicherungsleistung auf das 2-fache der Versicherungssumme begrenzt.
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Tarif Classic

Die Versicherungssumme beträgt: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht Für Mietsachschäden an gemieteten Transportanhängern, Stallungen, Reithallen und Weiden gilt eine Selbstbeteiligung von 20%, mindestens 250 Euro pro Schaden.

Fohlen von versicherten Muttertieren sind bis zum Alter von 12 Monaten kostenlos mitversichert.

Die Grund-Versicherungssummen sind im Classic-Tarif 3-fach maximiert, d.h. innerhalb eines Versicherungsjahres ist die Versicherungsleistung auf das 3-fache der Versicherungssumme begrenzt.
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Tarif Premium

Die Versicherungssumme beträgt: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht Für Mietsachschäden an gemieteten Transportanhängern, Stallungen, Reithallen und Weiden gilt eine Selbstbeteiligung von 20%, mindestens 250 Euro pro Schaden.

Fohlen von versicherten Muttertieren sind bis zum Alter von 12 Monaten kostenlos mitversichert.

Die Grund-Versicherungssummen sind im Premium-Tarif 3-fach maximiert, d.h. innerhalb eines Versicherungsjahres ist die Versicherungsleistung auf das 3-fache der Versicherungssumme begrenzt.
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Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung

Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt (150 EUR) gilt folgende Vereinbarung:

Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe. Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0. Ersteinstufung:
In Ihrer Versicherungsprämie sind alle Kosten enthalten, lediglich für die Ausfertigung des Versicherungsscheins werden beim ersten Prämieneinzug zusätzlich 3,75 Euro erhoben.
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Vertragsbeginn und Laufzeit

Der Vertrag läuft immer nur von Jahr zu Jahr, Sie können deshalb unter Einhaltung einer Drei-Monats-Frist jährlich kündigen. Der Vertrag erlischt natürlich, wenn das versicherte Tier stirbt und zwar an dem Tag, an dem Sie dies dem Versicherer oder uns mitteilen.
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Versicherer

Risikoträger ist eine der größten und mit 185-jähriger Erfahrung im Sachversicherungsgeschäft auch eine der ältesten Versicherungsgesellschaften Deutschlands. Bei dem vorliegenden Tarif handelt es sich um ein Sonderkonzept, welches nur über einen Maklerverbund erhältlich ist. Deshalb ist der Aussteller der Police und die vertragsverwaltende Stelle die Degenia Versicherungsdienst AG.

Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.

Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
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Hintergrund Pferdehaftpflichtversicherung

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt das Tier einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe, mit gegenwärtigem und künftigen Vermögen und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden!

Deshalb: Schützen Sie sich ganz leicht und preiswert vor einem der größten Risiken, denen Sie ausgesetzt sind: dem finanziellen Bankrott durch Haftpflichtansprüche gegen Sie.
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen Produktinformationsblatt Informations und Versicherungsnehmerpflichten
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