Heilpraktikerzusatzversicherung Barmenia
ab monatlich
€6,06
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Umfang der Heilpraktikerzusatzversicherung Barmenia
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Versicherungsumfang der Heilpraktikerversicherung
Folgende Leistungen sind versichert:
- Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker zu 80 % einschließlich
der verordneten Arzneimittel, bis 1.000 EUR pro Kalenderjahr
- Aufwendungen für Brillen und Kontaktlinsen
- Rettungsflug mit einem speziell dafür ausgerüsteten Ambulanzflugzeug
- Auslandsschutz, d. h. 100 % der Mehrkosten bei Krankheiten und Unfälle im Ausland
- Rücktransport aus dem Ausland bis zum fünffachen der Kosten eines Fluges erster Klasse
Versichert sind Aufwendungen für Naturheilverfahren und Behandlungsmethoden,
die nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen
fallen und die im „Hufeland-Verzeichnis“ oder im gültigen Gebührenverzeichnis
für Heilpraktiker aufgeführt sind sowie die in diesem Zusammenhang
verordneten Arzneimittel. Die Behandlungsgebühren sind bis zum Höchstsatz
des gültigen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattungsfähig.
Zusätzlich mitversichert sind Aufwendungen für Sehhilfen zu 100 % bis zu
einem Gesamtbetrag von 300 EUR innerhalb zweier Kalenderjahre.
Der Versicherer ersetzt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall
die Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung, Untersuchung
und Behandlung wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt oder einen unvorhersehbaren medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch.
Sollte aus medizinischen Gründen ein Rücktransport nach Deutschland notwendig
sein, übernimmt der Versicherer die Kosten für einen Transport per Flugzeug, Hubschrauber oder Krankenwagen. Im Todesfall werden Überführungskosten
übernommen oder, falls gewünscht, die Bestattungskosten im Ausland.
Die Reisekrankenversicherung gilt für Reisen bis zu achtwöchiger Dauer.
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit
Der Versicherungschutz beginnt nach Ablauf einer allgemeinen Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsbeginn.
Eine Wartezeit ist notwendig, um auf Dauer die Beitragsstabilität des Tarifes zu gewährleisten. Gäbe es diese Wartezeit nicht, wäre das Risiko groß, dass sich viele Personen erst dann versichern, wenn schon zu erahnen ist, dass in nächster Zeit eine Behandlung bei ihnen ansteht. Das würde sich natürlich, auf Kosten aller Versicherten, negativ auf die Versicherungsbeiträge auswirken.
Falls eine versicherte Person innerhalb dieser Wartezeit einen Unfall erleidet und als Folge dieses Unfalls eine stationäre Behandlung erforderlich wird, so entfällt die Wartezeit für diese Person.
Der Vertragsbeginn ist immer der Erste eines Monats. Sie legen den Beginn in Ihrem Antrag selbst fest. Sinnvoll ist eigentlich, immer den nächsten Monatsersten zu wählen. Der Vertrag wird pro Person und Tarif zunächst für drei Versicherungsjahre abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um je ein Versicherungsjahr, sofern der Versicherungsnehmer ihn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt.
Versicherer
Versicherer ist die Barmenia Krankenversicherung a.G. Mit über einer Million versicherten Personen und mehr als 3.500 Mitarbeitern gehört die Barmenia zu den großen unabhängigen deutschen Krankenversicherern.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund: Naturheilverfahren
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen weder für Heilpraktikerleistungen
noch für homöopathische Behandlungen durch Ärzte.
Naturheilverfahren und homöopathische Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Häufig wird neben der
„klassischen Diagnose“ noch eine alternative Meinung von einem Heilpraktiker oder einem Homöopathen eingeholt, und „sanfte Medizin“ ersetzt die herkömmlichen Arzneimittel bereits heute auf großen Gebieten.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen umfasst nur die medizinisch notwendige Heilbehandlung und diese enthält weder die Erstattung für Heilpraktikerleistungen noch für homöopathische Behandlungen durch Ärzte. Dem Kassenpatienten steht im ambulanten Bereich also lediglich die gesetzliche
Grundversorgung in Form einer Behandlung durch einen niedergelassenen Vertragsarzt zu. Alles was darüber hinausgeht, muss aus eigener
Tasche gezahlt werden.
Die richtige Behandlung im Krankheitsfall ist für die Dauer eines Genesungsprozesses stets mitentscheidend, vor allem wenn es um die Frage geht, ob ein Mensch überhaupt wieder richtig gesund wird. Mit einer Zusatzversicherung für Homöopathie und Heilpraktikerleistungen können Sie sich eine zweite Meinung leisten.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen (K3899)
Tarifbedingungen Tarif AN (K4161)
Informations und Versicherungsnehmerpflichten