Betriebshaftpflichtversicherung
Highlights
- Umfassender und leistungsstarker Schutz für Ihren Betrieb
- Kostenübernahme durch renommierten Versicherer
- Preiswertes Sonderkonzept für über 30 Gewerbearten
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Individuell abgestimmte Deckungskonzepte möglich
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Viele kostenfreie Deckungserweiterungen
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Ausgleich berechtigter Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
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Keine generelle Selbstbeteiligung
- Schnelle Hilfe im Ernstfall
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung
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Alternatives Deckungskonzept
In diesem Tarif ist hauptsächlich die Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen des Einzelhandels und der Gastronomie sowie Freiberufler versicherbar.
Für das
Bau- und Baunebengewerbe haben wir einen eigenes Deckungskonzept.
Versicherungsschutz
Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte - wenn es sein muss auch gerichtlich - ab. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozeß und trägt die Kosten.
Insofern gewährt die Betriebshaftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
Das ist gleich doppelter Schutz zum Minipreis!
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme dieser Betriebshaftpflichtversicherung beträgt
- 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden pauschal
- 100.000 Euro für Vermögensschäden
Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für eine einzelne Person auf 3 Mio. Euro ergänzt.
In der Betriebshaftpflichtversicherung beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Doppelte, in der Umwelthaftpflicht das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme(n).
Grundsätzlich gibt es bei dieser Betriebshaftpflichtversicherung keine Selbstbeteiligung. Eine Selbstbeteiligung von 250 EUR gilt aber für gewisse Teilrisiken.
Zusätzliche Einschlüsse


Vertragsbeginn und Laufzeit
Die Vertragsdauer dieser Betriebshaftpflichtversicherung beträgt ein Jahr und verlängert sich stillschweigend immer um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht drei Monate vor Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Voraussetzung für die Anwendung dieses Tarifes ist, dass die Summe der Haftpflichtschäden des Versicherungsnehmers in den letzten 5 Jahren 30% der Summe von 5 Jahres-Nettobeiträgen nicht übersteigt.
Versicherer
Der Versicherer ist die Mannheimer Versicherung AG.
Die Mannheimer Versicherung wurde 1879 gegründet und war vorerst als reiner Transportversicherer am Markt.
1899 wurde die Mannheimer Kompositversicherer: Aufnahme der Sparten Unfall, Haftpflicht, Einbruchdiebstahl und Glas.
1923 erfolgte die Übernahme der 1922 gegründeten Kronos Deutsche Lebensversicherungs-Bank AG; später Umbenennung in Mannheimer Lebensversicherungs-Gesellschaft AG.
1991 Gründung der Mannheimer Krankenversicherung AG.
Heute ist der Mannheimer Konzern mit rund 2400 Mitarbeitern am Markt etabliert. Er gliedert sich in Personen-, Schaden- und Rückversicherung.
Betreuung im Schadensfall
Bei Fragen zu der Betriebshaftpflichtversicherung haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund Betriebshaftpflichtversicherung
Ihre Firma haftet für Haftpflichtschäden in unbegrenzter Höhe. Das kann schlimmstenfalls zu einem Firmenkonkurs führen. Bei Einzelfirmen haften Sie sogar persönlich mit Ihrem Privatvermögen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Schäden, die über ihren Gewerbebetrieb entstehen. Der Haftpflichtversicherer wehrt (notfalls auch gerichtlich) Schadenszahlungen ab, die ungerechtfertigt sind.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Besondere Bedingungen
Informations und Versicherungsnehmerpflichten